Zahl der Woche
12,5 Millionen Fitnessgeräte in privaten Haushalten

„Mehr Sport treiben“ ist ein klassischer Neujahrsvorsatz, der sich besonders einfach umsetzen lässt, wenn Ergometer, Laufband und Co. zu Hause stehen. | Foto: MYDAYcontent - stock.adobe.com
  • „Mehr Sport treiben“ ist ein klassischer Neujahrsvorsatz, der sich besonders einfach umsetzen lässt, wenn Ergometer, Laufband und Co. zu Hause stehen.
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Wiesbaden (kn) „Mehr Sport treiben“ ist ein klassischer Neujahrsvorsatz, der sich besonders einfach umsetzen lässt, wenn Ergometer, Laufband und Co. zu Hause stehen. 12,5 Millionen dieser Fitnessgeräte gab es zum Jahresanfang 2022 in den privaten Haushalten in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Diese verteilten sich auf rund 10,4 Millionen Haushalte. Damit besaß gut jeder vierte Haushalt (27,2 Prozent) in Deutschland mindestens einen Heimtrainer. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren – auch im Zuge der Corona-Pandemie – leicht gestiegen: 2017 lag er bei 25,3 Prozent. Allerdings geht bei manchen Haushalten der Trend zum Zweit- oder Drittgerät: 2017 standen rund 11 Millionen Fitnessgeräte in den Haushalten, 2022 waren es rund 1,5 Millionen Geräte mehr.

Paarhaushalte ohne Kinder am besten ausgestattet

In Haushalten, die in ihrem Eigentum wohnten, waren die Geräte mit einem Anteil von 36,8 Prozent am häufigsten zu finden. Unterscheidet man nach Haushaltstypen, sind Paarhaushalte ohne Kind mit einem Anteil von 35,2 Prozent am besten mit Fitnessgeräten ausgestattet. Bei Paarhaushalten mit Kindern lag der Anteil bei 28,5 Prozent. Bei Alleinlebenden stand in 18,9 Prozent der Haushalte mindestens ein Fitnessgerät.

Methodische Hinweise:
Datengrundlage für die Ausstattung der Haushalte sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2022. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18.000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen. Die Angaben zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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