Bruchsaler Altkennzeichen kehrt zurück
BR-Kennzeichen kann ab 15. Januar reserviert werden

Das Altkennzeichen „BR“ aus dem früheren Landkreis Bruchsal kehrt zurück und kann ab 15. Januar 2025 reserviert werden.  | Foto:  romaset – stock.adobe.com
  • Das Altkennzeichen „BR“ aus dem früheren Landkreis Bruchsal kehrt zurück und kann ab 15. Januar 2025 reserviert werden.
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Bruchsal (red) Das Altkennzeichen „BR“ aus dem früheren Landkreis Bruchsal kehrt zurück und kann ab 15. Januar 2025 reserviert werden. Das teilt das Landratsamt Karlsruhe mit.

Kennzeichen wird ab 3. Februar ausgegeben

Nachdem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Antrag des Landkreises Karlsruhe auf Wiedereinführung des BR-Kennzeichens genehmigt hat, kann das neue Kennzeichen ab 3. Februar 2025 in den Zulassungsstellen des Landratsamtes in Bruchsal, Bretten, Ettlingen und Karlsruhe ausgegeben werden.

"Damit haben die Kundinnen und Kunden künftig die Auswahl, ob sie bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ein Kennzeichen beginnend mit KA oder BR bekommen wollen", erläutert das Landratsamt.

Wunschkennzeichen online reservieren

Wie bisher ist eine Terminvereinbarung notwendig, die jeweils bis zu zwei Wochen im Voraus online auf der Landratsamt-Homepage gebucht werden kann. Eine Terminannahme am Schalter ohne eine solche Buchung ist nicht möglich. Wer eine bestimmte Buchstaben-/Zahlenkombination bevorzugt, hat die Möglichkeit, online über die Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de/wunschkennzeichen ein Kennzeichen zu reservieren. Natürlich nur, sofern die gewünschten Zahlen und Ziffern zur Verfügung stehen.

Die Freischaltung der neuen Kennzeichen erfolgt am 15. Januar 2025 um 10 Uhr. Die Reservierung ist drei Monate gültig; innerhalb dieses Zeitraumes muss die Zulassung erfolgt sein.

Gebühren für Umkennzeichnung

Wer ein Fahrzeug erstmals auf ein BR-Kennzeichen zulässt, bezahlt die gleichen Gebühren wie für das KA-Kennzeichen. Für den, der sein bestehendes Fahrzeug von KA auf BR umkennzeichnen möchte, wird eine Gebühr von 30,60 Euro und gegebenenfalls für die Feinstaubplakette weitere 5 Euro erhoben. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt zusätzlich 12,80 Euro. Die Zulassungsstelle weist darauf hin, dass die Umkennzeichnung auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen wird.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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