Rückkehr zur Normalität
3G-Regelung führt zu höherer Nachfrage nach Tests

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Enzkreis (enz) Die neue Corona-Verordnung erlaubt trotz steigender Inzidenz-Werte in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens eine Rückkehr zur Normalität. Oft gilt dabei jedoch die „3G-Regelung“: Gäste in Restaurants oder Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder (negativ) getestet sind.
In dieser Woche sollten Polizei und Vollzugsdienste bei Kontrollen noch kulant sein – so lautet eine Empfehlung des Sozialministeriums. Ab der kommenden Woche jedoch können auch Bußgelder drohen. Deshalb rät die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt, den entsprechenden Nachweis immer dabei zu haben – in Papierform oder auf dem Smartphone spielt dabei keine Rolle. „In Läden oder im Supermarkt gilt 3G zwar nicht, aber einen Kaffee zwischendurch bekomme ich sonst nur auf der Terrasse“, betont die Juristin.

Betreiber können Kapazitäten erhöhen

„Damit steigt natürlich der Bedarf an Teststellen, an denen man die entsprechende Bescheinigung bekommt“, hat Angelika Edwards, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, beobachtet. „Aktuell fragen deshalb bei uns auch verstärkt Menschen nach, die eine solche Teststelle einrichten wollen.“
Derzeit seien die Kapazitäten insbesondere in Pforzheim aus ihrer Sicht ausreichend: „Die Teststellen in der Stadt können wöchentlich mehr als 93.000 Schnelltests anbieten, im Enzkreis sind es knapp 58.000. Einige Betreiber können ihre Kapazität kurzfristig noch erhöhen.“ Rein rechnerisch habe also jeder zweite Bürger aus der Region einmal die Woche die Möglichkeit, sich testen lassen.

Zurückhaltung bei neuen Teststellen

„Wer sich nicht ständig testen lassen will, lässt sich einfach impfen. Das dient dem Schutz von sich selbst und von anderen Menschen – vor allem denen, die sich nicht impfen lassen können, zum Beispiel jüngeren Kindern“, lautet das Fazit im Gesundheitsamt: „Berücksichtigt man nämlich die stärker steigende Zahl der vollständig Geimpften, dann haben wir praktisch eine Voll-Abdeckung mit Test-Angeboten.“
Deshalb sei man auch zurückhaltend, was neue Teststellen angeht. Nur diese vom Amt offiziell beauftragten Stellen dürfen die begehrten Test-Zertifikate ausstellen – abgesehen von Tests in Betrieben oder direkt dort, wo eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wer sich schulen lässt und dann im privaten Umfeld Tests durchführt, zum Beispiel in der Familie oder bei Freunden, darf diesen keine Bescheinigung ausstellen. Auch ein sogenannter Selbst-Test reicht dafür nicht aus.

Eine Liste mit Teststellen in der Region findet sich auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/corona. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an das Gesundheitsamt: corona-schnellteststellen@enzkreis.de.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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