Serie Wissenswertes zu den Wahlen am 9. Juni
Aktives und passives Wahlrecht

Foto: ©Damir - stock.adobe.com

Region (ger) Am 9. Juni stehen die Kommunal- und Europawahlen an. In einer kleinen Serie erklärt die Brettener Woche/kraichgau.news, was man zu den Wahlen und den Gremien, die gewählt werden, wissen muss. Heute geht es um die Kommunalwahlen – wer darf wählen, wer wird gewählt?

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt

Bei den Kommunalwahlen können die Wahlberechtigten alle fünf Jahre ihre Kommune und ihren Landkreis aktiv mitgestalten. Sie bestimmen dabei die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte. Auch die Mitglieder der Kreistage in den Landkreisen werden gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. 16-Jährige dürfen in Baden-Württemberg schon seit 2014 wählen. Neu ist in diesem Jahr, dass auch wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, wahlberechtigt sind.

Wer wird gewählt?

Bei den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (das ist neu in diesem Jahr), die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen und mindestens seit drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnen oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind. Außerdem darf das passive Wahlrecht – so bezeichnet man die Möglichkeit, als Kandidat oder Kandidatin anzutreten – nur von denen wahrgenommen werden, die nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind oder wurden. Zum Beispiel dürfen Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht für den Gemeinderat antreten – eine Ausnahme gilt hier für Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten. Auch sind zum Beispiel Menschen vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, die wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt sind.

In der nächsten Folge lesen Sie: Wie wird gewählt?

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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