Serie Wissenswertes zu den Wahlen am 9. Juni
Kumulieren und panaschieren - Wie werden die Gemeinderäte gewählt?

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Region (ger) Am 9. Juni stehen die Kommunal- und Europawahlen an. In einer kleinen Serie erklärt die Brettener Woche/kraichgau.news, was man zu den Wahlen und den Gremien, die gewählt werden, wissen muss. Heute geht es darum, wie die Gemeinderäte gewählt werden.

Parteien reichen Listen mit Kandidaten ein

Parteien und Wählervereinigungen reichen für die Kommunalwahlen freie Listen mit ihren Kandidaten ein. Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl, die Parteien oder Wählervereinigungen erhalten also so viele Mandate, wie ihnen prozentual gemäß dem Wahlergebnis zustehen. Jeder Wahlberechtigte darf so viele Stimmen abgeben, wie Mandatsträger zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist gesetzlich geregelt und bewegt sich je nach Gemeindegröße zwischen acht und 60. In Bretten sind zum Beispiel 26 Gemeinderäte zu wählen. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Kumulieren: Jeder Kandidat kann bis zu drei Stimmen bekommen

Bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg müssen einige Besonderheiten beachtet werden: So besteht zum Beispiel eine positive Kennzeichnungspflicht. Das heißt, dass Kandidatinnen und Kandidaten ausdrücklich gekennzeichnet werden müssen. Als eindeutige Kennzeichnung gelten ein Kreuz (was eine Stimme bedeutet) oder die Ziffern 1, 2 und 3; denn es besteht die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben. Das nennt man „kumulieren“, was anhäufen bedeutet.

Panaschieren: Bewerber von unterschiedlichen Listen wählen

Außerdem kann man auch „panaschieren“, was mischen bedeutet: Man kann also Bewerberinnen und Bewerbern von unterschiedlichen Listen wählen. Dazu nimmt man eine Liste als Grundlage und fügt Namen von anderen Listen hinzu oder füllt mehrere Listen aus. Wen man wählen möchte, kennzeichnet man wie oben beschrieben. Man kann auch alle Stimmen nur einer Partei oder Wählervereinigung zukommen lassen, indem man deren Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgibt. Dann erhalten jeder Kandidat und jede Kandidatin dieser Liste eine Stimme. Umfasst die Liste aber weniger Bewerber als es Plätze im Gemeinderat gibt, verschenkt man damit einen Teil seiner Stimmen.

Stimmzettel bekommt man vorab nach Hause

Wichtig: Man darf nicht zu viele Stimmen vergeben, denn dann wird der ganze Stimmzettel ungültig. Daher bekommt man bei den Kommunalwahlen den Stimmzettel vorab zugeschickt, damit man ihn zu Hause in Ruhe ausfüllen kann. Den ausgefüllten Stimmzettel gibt man dann am Wahltag in seinem Wahllokal ab, wo man auch seinen Ausweis vorzeigen muss. Außerdem ist es möglich, Briefwahl zu beantragen und die Unterlagen mit der Post zu senden. Die Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

Alle Folgen der Serie finden Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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