Ab 19. Mai neue Besucherregelung in den RKH-Kliniken
"Im Einzelfall entscheidet der Arzt"

Auch in den Häusern der Regionale Klinken Holding (RKH), zu der auch die Rechbergklinik Bretten (Foto) und die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal gehören, ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen. | Foto: archiv
  • Auch in den Häusern der Regionale Klinken Holding (RKH), zu der auch die Rechbergklinik Bretten (Foto) und die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal gehören, ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen.
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Bretten/Bruchsal (kn) Die neue Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg in der Corona-Krise sieht vor, ab dem heutigen 18. Mai die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu lockern. Auch in den Häusern der Regionale Klinken Holding (RKH), zu der auch die Rechbergklinik Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal gehören, ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen. Die neue, ab 19. Mai in allen RKH-Kliniken geltende Regelung, baue dabei auf dem individuellen Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten auf, so die Holding.

Im Einzelfall Abweichung von der Regel möglich

Ab Dienstag dürfe jeder Patient zwei Personen benennen, die ihn besuchen dürften. Dabei ist pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt. "Von diesem Grundsatz kann im Einzelfall jedoch abgewichen werden, wenn dadurch der Zustand des Patienten gefährdet wird", so die RKH in einem Schreiben. Sei der Gesundheitszustand des Patienten kritisch, entscheide im Einzelfall der behandelnde Arzt über die Besuchsmöglichkeit. Insofern gelte diese Regelung primär für gehfähige Patienten mit einem geringen Gesundheitsrisiko. "Dazu werden vor den Stationen Besucherzonen eingerichtet, in denen die Besucher empfangen werden können. Patienten, die ein höheres Gesundheitsrisiko haben, bettlägerig sind oder sogar auf der Intensivstation liegen, können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besucht werden", betont die RKH weiter.

Besucher müssen durch Checkpoints

Die Stationen informierten die Besucher über das individuelle Risiko des Patienten und das Zeitfenster, in dem er besucht werden könne. Die unterschiedlichen Zeitfenster und die damit verbundene Lenkung der Besucherströme sei notwendig, da die Besucher an den Checkpoints im Eingangsbereich der Klinik gescreent würden und in Aufzügen, Besucherzonen und Patientenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten sei. Am Checkpoint werde überprüft, ob es sich um die benannte Person handelt, Temperatur gemessen, ein Fragebogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt und ein Besucherausweis ausgestellt, erklärt die RKH das Vorgehen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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