Inzidenz über 500
Nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen im Enzkreis

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten ab Freitag, 21. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen. | Foto: j-mel / stock.adobe.com
  • Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten ab Freitag, 21. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen.
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Enzkreis (kn) Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten ab Freitag, 21. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen. Das teil das Landratsamt mit. Damit tritt auch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene aus dem Enzkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt. In Pforzheim war dies bereits am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Corona-Virus Symbol rot

Die strengeren Regeln für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten in Baden-Württemberg seit November. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch nachts alleine spazieren gehen oder allein Sport treiben ist erlaubt. Ausgenommen von den Beschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie keine Symptome der Krankheit haben.

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Kraichgau News aus Bretten

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