Die Verfügung der Stadt Bretten im Wortlaut
(Aktualisierung) Allgemeinverfügung der Stadt Bretten über ein Betretungsverbot von öffentlichen Flächen
Die Stadt Bretten hat inzwischen "klarstellende Hinweise zur Allgemeinverfügung" veröffentlicht. Sie finden diese am Ende des Artikels. Allgemeinverfügung der Stadt Bretten über ein Betretungsverbot von öffentlichen Flächen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2): Die Stadt Bretten erlässt für die Kernstadt und die Stadtteile als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 16 Absatz 1 und 6 des Infektionsschutzgesetzes(IfSG), § 1 Absatz 6 der...