Sieben-Tage-Inzidenz mehrfach größer 100 - Vorerst keine nächtliche Ausgangsbeschränkung
Ab Dienstag wieder verschärfte Regelungen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe zieht ab Dienstag die "Notbremse". | Foto: Axel Bueckert - stock.adobe.com
  • Der Landkreis Karlsruhe zieht ab Dienstag die "Notbremse".
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Kreis Karlsruhe (kn) Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit greife die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben, teilt das Landratsamt in einer Presseerklärung mit.

Bestellungen dürfen beim Einzelhandel nur noch abgeholt werden

Dies bedeute, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehöre, treffen könne. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren würden dabei nicht mitgezählt. Der Einzelhandel dürfe laut Mitteilung nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssten schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen seien weiterhin erlaubt, ebenso dürften Friseure geöffnet bleiben.

Viele Sportanlagen müssen schließen

Schließen müssten auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie beispielsweise Golf bleibe erlaubt. Gruppensport im Freien sei dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssten auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

Über mögliche, nächtliche Ausgangssperre muss noch entschieden werden

Die umfänglichen Regelungen könnten auf den Corona-Seiten der Landratsamts-Homepage www.landkreis-karlsruhe.de unter „Aktuelle Corona-Verordnung“ nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügungen könnten auf der Landratsamts-Homepage unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gebe es nicht. Hier müsse gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt sei, wenn die anderen Maßnahmen nicht griffen, um die Pandemie einzudämmen. Die Stadt und der Landkreis wollen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen abstimmen. Am 20. März betrage die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 118,4 und für den Stadtkreis Karlsruhe 107,7.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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