Nach Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH):
FDP begrüßt Wegfall der Ausgangssperre in Baden-Württemberg

FDP-Landtagskandidat Christian Jung MdB begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, dass die Corona-Ausgangssperre ab Donnerstag nicht mehr im Südwesten gilt. | Foto: Stephanie Trenz
  • FDP-Landtagskandidat Christian Jung MdB begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, dass die Corona-Ausgangssperre ab Donnerstag nicht mehr im Südwesten gilt.
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Bretten/Stutensee. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Landtagskandidat Christian Jung (Wahlkreis Bretten) hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg begrüßt, dass die nächtlichen Ausgangssperren im Südwesten von 20 Uhr bis 5 Uhr ab Donnerstag nicht mehr bestehen. „Damit hat der VGH höchstrichterlich die schon im Landtag von der FDP erhobene Forderung umgesetzt, dass die Corona-Ausgangsbeschränkungen sofort außer Vollzug gesetzt werden müssen“, sagte Jung am Montag nach dem Urteil. Es sei bemerkenswert, so der liberale Politiker weiter, dass der Verwaltungsgerichtshof die Grünen-CDU-Landesregierung ermahnt habe, dass Ausgangssperren nur dann zulässig seien, wenn es gar keine anderen Möglichkeiten mehr gebe, um das Infektionsgeschehen zu verringern. „Die grün-schwarze Landesregierung hat es zudem nach Meinung der VGH-Richter versäumt, die landesweiten Ausgangssperren auch zu begründen, was die Landesregierung versäumt habe“, sagte Christian Jung weiter.

Bei „aller Freude“ über das VGH-Urteil sei es nun aber wichtig, „endlich wirksame Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg auf den Weg bringen.“ Dazu gehört für die FDP-Landtags- und Bundestagsabgeordneten im Südwesten insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen und ein Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung. „Wir fordern von der Landesregierung außerdem einen verbindlichen Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien“, sagte Jung weiter. Darunter versteht die FDP ein verbindliches Öffnungskonzept mit im Voraus festgelegten Kriterien für regionale Öffnungen. „Schleswig-Holstein etwa macht das längst vor. Das Kriterium ist dabei die 7-Tage-Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, den R-Wert oder die Impfquote.“

Infolgedessen sei ebenso eine „stufenweise Öffnungsstrategie mit klaren Richtlinien“ notwendig. Die FDP in Baden-Württemberg halte an ihrer schon mehrmals zur Abstimmung gebrachten Position fest, dass bereits jetzt Öffnungen für den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, aber auch den Amateursport, unter strikten Einsatz von FFP2-Schutzmasken vertretbar und geboten seien. „Die Mehrheit im Landtag hat dies bislang abgelehnt. Unser differenzierter Öffnungsplan ist an den Beschluss der Koalition von CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein angelehnt.“ Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich nach dem Öffnungsplan aus dem Norden und nach Vorstellung der FDP fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen. Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Ist die Inzidenz eine Woche stabil unter 35, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich. Ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.

Autor:

Freie Demokraten FDP / Region Bretten aus Bretten

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