"Worst Case" wird mit 5.000 Euro geahndet/Neufassung der Wahlordnung für den Jugendgemeinderat
Gemeinderat Bretten regelt Bußgelder für Übertretung der Sperrzeiten durch Gastronomen

Bretten (hk) Erwartungsgemäß war sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am gestrigen Dienstagabend, 30. März, über die Neufassung der Wahlordnung für den Jugendgemeinderat der Stadt Bretten einig. Die Sprecherin des Brettener Jugendgemeinderats, Jana Freis, erläuterte, dass der Wunsch nach einer Neufassung vor allem auf dem Rückgang der Bewerberzahlen für den Jugendgemeinderat in den letzten Jahren beruhe. Ziel sei es, die Wahlordnung des Jugendgemeinderates vom 19. Oktober 2010 an die derzeitigen Bedürfnisse anzupassen. Geäußert wurde der Wunsch, dass zum einen die Fünf-Unterschriften-Hürde gestrichen werden soll. Diese besagt, dass eine Kandidatur mindestens fünf Unterschriften von wahlberechtigten Jugendlichen benötigt. „Diese Regelung ist insbesondere in der aktuellen Lage schwierig durchzusetzen und sollte gestrichen werden“, hieß es dazu in der Vorlage zur Sitzung für die Räte. Gewünscht sei zudem die Erhöhung des Wahlalters von 18 auf 20 Jahre, diese sei „aufgrund der Erfahrungswerte und Vergleichszahlen in anderen Kommunen auch im Hinblick auf das politische Engagement zielführend“, so Freis. Wahlberechtigt sollen künftig alle Jugendlichen sein, die am Wahltag das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Bretten haben. Ältere Mitglieder könnten somit künftig eine Vorbildfunktion einnehmen, erklärte Freis. Durch die Pandemie habe man zudem die Erfahrung gemacht, dass der Jugendgemeinderat eine Regelung beim Nichtzustandekommen der Jugendgemeinderatswahlen benötigt.

„Wir brauchen die Kompetenzen des Jugendgemeinderats für unsere Stadt“

Deshalb soll bei Paragraph zwei der Wahlordnung für den Jugendgemeinderat ein vierter Absatz hinzugefügt werden, der diesen Sachverhalt regelt: „Bei Nichtzustandekommen der Jugendgemeinderatswahl aufgrund zu geringer Bewerberzahlen, verlängert sich die Legislaturperiode des bisherigen Jugendgemeinderates um bis zu ein weiteres Jahr bis gegebenenfalls auch eine Verbindung mit einer anderen politischen Wahl möglich ist.“ Um die Möglichkeit zur Wahl bei künftigen Jugendgemeinderatswahlen zu gewährleisten, bei denen keine Verbindung mit einer ohnehin durchzuführenden allgemeinen Wahl hergestellt werden kann, soll zudem ein Online-Wahl-Tool eingesetzt werden. Beschlossen hat der Gemeinderat in diesem Zuge auch den Wahltag für die verschobene Wahl des Jugendgemeinderats auf Sonntag, 26. September 2021, den Tag der Bundestagswahl. Für die ursprüngliche Wahl am 14. März 2021 lagen laut Freis bei der Frist zur Einreichung der Bewerbungen am 29. Januar nur neun Bewerbungen vor. Da der Jugendgemeinderat aus 13 Mitgliedern besteht, konnte die Wahl aufgrund dessen nicht stattfinden. Stadträtin Ira Zsarina Müller (Grüne) freute sich, dass mit dem Beschluss die Anregungen des Jugendgemeinderats „ernst genommen und angenommen“ werden. „Wir brauchen die Kompetenzen des Jugendgemeinderats für unsere Stadt“, betonte Müller. Stadträtin Isabel Pfeil (CDU) bekräftigte, dass die vorgelegten Änderungswünsche auch aus ihrer eigenen Erfahrung als Jugendgemeinderätin heraus Sinn machen würden.

„Verstöße monieren, aber nicht sanktionieren“

Anlass zur Diskussion gab wiederum der Antrag der Verwaltung, der sich auf die Neuregelung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten am Marktplatz bezog. Wie die Stadtverwaltung informierte, sei in der Rechtsverordnung der Stadt Bretten festgesetzt, dass für die dortigen Betriebsflächen im Freien eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr gelte. Jedoch sei es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass die Gaststättenbetreiber ihre Außenbewirtschaftung nicht bis 23 Uhr einstellten, sondern die Gäste auch noch darüber hinaus bewirteten. In der Folge hätten sich die Anwohner über den Lärm beschwert. Teilweise seien die Beschwerden auch von dort ansässigen Gastronomen gekommen, die sich korrekt an die Sperrzeit hielten. In Ermangelung eines Bußgeldtatbestands in der Rechtsverordnung konnten laut Stadtverwaltung bisherige Verstöße nicht durch Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geahndet werden. Auch die Voraussetzungen für einen Erlaubniswiderruf oder ein Gewerbeuntersagungsverfahren lagen bisher nicht vor. Aus diesen Gründen sei die Einführung eines Bußgeldtatbestands dringend erforderlich. Auch vom Polizeirevier Bretten sei die Einführung eines solchen Tatbestands vehement gefordert worden, um bei etwaigen Verstößen eine Handhabe zu haben. „Bisher konnten wir Verstöße monieren, aber nicht sanktionieren“, stellte Oberbürgermeister Martin Wolff fest. Ordnungsamtsleiter Simon Bolg wies darauf hin, dass die höchste Geldbuße bei 5.000 Euro liegen würde. „Aber das ist natürlich der Worst Case“, betonte er.

Verwunderung über „lapidare“ Formulierung

Stadtrat Bernd Neuschl (CDU) sagte, dass eine Gesellschaft nur funktionieren könne, wenn Solidarität bestehe. Und wer das Recht habe draußen zu bewirten und zu feiern, habe auch die Pflicht, sich an Regeln zu halten. Deshalb befürworte die CDU die neue Rechtsverordnung. Fabian Nowak (Grüne) sagte, dass die „Querelen“ durchaus bekannt seien. Verwundert sei man allerdings über die „lapidare“ Formulierung in der Vorlage. Konkret sei Nowak über den Satz „Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden“, gestolpert. Hier hätte man sich eine konkretere Formulierung gewünscht. Ordnungsamtsleiter Bolg betonte, dass man bei den Kontrollen nicht „päpstlicher als der Papst“ vorgehe. „Wenn sich die Gäste und Wirte an die Regel halten, dann passiert auch nichts.“ Ein Bußgeld sei im Vergleich zu einer gänzlichen Untersagung der Außenbewirtschaftung immer noch das mildere Mittel. SPD-Sprecher Edgar Schlotterbeck sagte, dass man gerne darauf verzichten würde, die hiesige Gastronomie zu belasten. „Wir müssen uns aber um alle Bürger kümmern, daher sollte es keine nächtliche Ruhestörung geben.“ Er sei fest davon überzeugt, dass sich das Ordnungsamt der Sache mit Fingerspitzengefühl annehmen werde. FDP-Stadtrat und Gastronom Ingo Jäger sagte, er werde sich „aus bekannten Gründen“ bei der Abstimmung enthalten. Stadtrat Hermann Fülberth (Aufbruch Bretten) sprach die Bitte aus, dass künftig auch sinnvoll kontrolliert werde und die Polizei vor Ort die Situation im Auge behalte. Der Beschlussantrag wurde seitens des Gemeinderates mehrheitlich angenommen.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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