Zweiter Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess: Richter tragen weitere belastende Indizien zusammen

Auch am zweiten Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess hielt der Angeklagte (mit verdecktem Gesicht) an seinem beharrlichen Schweigen fest. Foto: ch
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Der zweite Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess stand heute ganz im Zeichen der Geschehnisse beim Brand im Pflegeheim Ende Mai 2018.

KARLSRUHE/OBERDERDINGEN (ch) Da der im Oberderdinger Mordprozess vor dem Karlsruher Landgericht angeklagte 24-jährige Pflegeschüler nach wie vor beharrlich schweigt, blieb dem Richtergremium unter seinem Vorsitzenden Leonhard Schmidt am heutigen zweiten Verhandlungstag nichts anderes übrig, als anhand von weiteren Zeugenaussagen akribisch die von den Ermittlungsbehörden zusammengetragenen Indizien auf ihre Stichhaltigkeit abzuklopfen. Mit rund 40 Zuhörern waren diesmal deutlich mehr Prozessbesucher anwesend als zu Verhandlungsbeginn.

Opfer mit starken Verbrennungen

Im Verlauf von fast sechs Stunden wurden insgesamt elf meist weibliche Zeugen aufgerufen. Nachdem das Gericht vorige Woche bereits die Umstände von zwei Scheunenbränden Ende März und Anfang April 2018 ausgeleuchtet hatte, stand nun der Pflegeheimbrand am 31. Mai 2018 im Fokus, an dessen Folgen eine Heimbewohnerin verstorben war. Als Erste berichteten nacheinander ein Feuerwehrmann der Abteilung Oberderdingen und sein Kollege der mit einer Drehleiter angerückten Flehinger Abteilung, wie sie sich parallel über einen Nebeneingang und über die Leiter in das völlig verrauchte Brandzimmer im Gebäudeflügel B vorgearbeitet und die demente Bewohnerin herausgeholt hatten. Die später ihren schweren Verletzungen Erlegene habe „starke Verbrennungen und Rötungen am Körper“ gehabt, schilderte einer der beiden, während der andere den „Feuerschein“ in einer Zimmerecke, das verkohlte Holzteil eines Bettgestells und den von der Zimmerdecke abgeschmolzenen Rauchmelder beschrieb. „Die Hitze war enorm“, so der Flehinger Feuerwehrmann. „Ohne Atemschutz konnte man gar nicht rein?“ hakte der Vorsitzende nach. „Nein“, bestätigte der Zeuge.

Kollegin zu längerer Pause ermuntert

Anschließend waren die beiden Kolleginnen an der Reihe, die mit dem Angeklagten an jenem Fronleichnamsfeiertag in der Spätschicht im Wohnbereich 2 zusammengearbeitet hatten. Die eine der beiden, eine Pflegeschülerin im letzten Lehrjahr, erzählte sehr beredt und detailliert mit Hilfe ihrer Englisch-Dolmetscherin, dass sie eigentlich nur eine 15-minütige Pause einlegen wollte, der Angeklagte sie aber zu einer normalen 30-minütigen ermuntert habe. In dieser Pause ertönte dann der Feueralarm, so die Schülerin. Wie in diesem Fall durch die gleichlaute Stimme der Synchrondolmetscherin, so wurde die akustische Verständlichkeit der Aussagen auch durch häufiges Nuscheln, leises Reden, Hall und mangelnde Konsequenz des Gerichts gegenüber der Nutzung der Mikrofonanlage durch die Zeuginnen nicht gerade erleichtert. Die andere Kollegin war als Schichtleiterin mit dem Vorbereiten der Medikamente beschäftigt gewesen und hatte dann für eine Tasse Kaffee die Teeküche aufgesucht, wo sie mit dem Angeklagten zusammentraf, ehe wenig später der Alarm losging.

Wo war der Angeklagte?

Im Folgenden kreiste das Interesse der Richter immer um die Frage, wann, aus welcher Richtung und ob schon mit oder noch ohne Feuerlöscher in der Hand der Angeklagte genau in die Teeküche gekommen war. Denn die Teeküche liegt direkt neben dem vom Brand betroffenen Flur von Gebäudeflügel B. Zu dieser vielfach gestellten Richterfrage freilich lieferten die im weiteren Verlauf gehörten Zeugen teils recht unterschiedliche Versionen ab. Eine von zwei Zeuginnen, die zu der Zeit Angehörige im betroffenen Wohnbereich besuchten, hatte den Angeklagten beobachtet, wie er kurz vor dem Alarm aus besagtem Flur gekommen war, sie angeschaut und gleich wieder kehrt gemacht hatte. Die andere hatte den Angeklagten mit einem Feuerlöscher in den verrauchten Flur gehen und zurückkommen sehen mit der Bemerkung „Es brennt“, worauf er die Flurtür schloss.

Angeklagten als „unzuverlässig“ charakterisiert

Eine weitere Pflegerin, die an dem Tag in einem anderen Wohnbereich Dienst hatte, erinnerte sich mit Unterstützung ihrer Polnisch-Dolmetscherin, der Angeklagte habe angesichts des Feuers zu „Keine Panik“ gemahnt. „Sein Ding waren Notfallsituationen“, meinte die ebenfalls vorgeladene ehemalige Pflegedienstleiterin. „Normales, stupides Arbeiten auf dem Wohnbereich, damit hatte er Schwierigkeiten.“ Die damalige Vorgesetzte, die heute in einem anderen Heim der Haus Edelberg-Gruppe arbeitet, zeichnete kein schmeichelhaftes Bild von dem Angeklagten: Er sei unzuverlässig, habe Fehlzeiten im Heim und in der Schule gehabt und hätte deshalb das erste Lehrjahr ohnehin wiederholen müssen. Auf die Kripo-Frage, wem sie die Brandstiftung zutraue, hatte sie mit Blick auf den Angeklagten geantwortet: „Am ehesten ihm.“ Was sie denke, warum es ausgerechnet bei der dementen Bewohnerin gebrannt habe, wollte der Staatsanwalt von der Pflegedienstleiterin wissen. Vielleicht weil die Frau allein im Zimmer war und sich nicht mehr bewegen konnte, mutmaßte die Zeugin.

Richter verfolgen auch andere Spuren

Bei den Zeugenbefragungen gingen die Richter auch anderen Verdachtsmomenten nach. Unter anderem war vor dem Feuer ein ominöser Mann im blauen T-Shirt einer Reinigungsfirma gesichtet worden, obwohl, wie mehrere Zeuginnen betonten, für diesen Reinigungsdienst im Heim nur Frauen arbeiteten. Ebenfalls verdächtig erschien ein ehemaliger Pfleger, der vier Monate vorher laut Pflegedienstleiterin wegen schlechter Arbeitsleistung und unangemessenem Verhalten fristlos gekündigt wurde. Er soll nach dem Brand gegenüber einem Bekannten sein Bedauern geäußert haben, dass das Heim nicht ganz abgebrannt sei. Dass das Haus offen zugänglich und die Pforte am Feiertag unbesetzt war, wurde verschiedentlich bestätigt. Hausfremde Personen oder andere Auffälligkeiten will aber keine der Befragten an jenem verhängnisvollen Nachmittag bemerkt haben. Auch hat noch nie jemand einen Heimbewohner mit Feuer hantieren sehen.

Angeklagter sprach über Brandbeschleuniger

Zum Schluss steuerte noch eine junge Pflegerin einige bemerkenswerte Sätze bei. Die ehemalige Kollegin hatte ursprünglich mit dem Angeklagten in einem anderen Wohnbereich zusammengearbeitet und war vorübergehend mit ihm liiert gewesen. Als das bekannt wurde, war der Angeklagte versetzt worden. Laut der jungen Frau hatten am Sonntag nach dem Brand Kollegen und Ex-Kollegen auf der Terrasse von Wohnbereich 2 gemeinsam über die Feuergefährlichkeit von Kurzschlüssen in elektrischen Betten spekuliert. Dagegen habe der Angeklagte gesagt, er glaube an Brandstiftung. Und zwar, weil „er meine, Brandbeschleuniger gerochen zu haben.“ Abschwächend habe er hinzugefügt: „Aber vielleicht spielt mir mein Gedächtnis auch einen Streich.“ Eine weitere Bemerkung des Angeklagten, die von der Zeugin bestätigt wurde, vermochte der Vorsitzende noch nicht, wie er sagte, mit der Aussage über den Brandbeschleuniger zu vereinbaren: Der Angeklagte habe geäußert, er könne „kein verbranntes Fleisch mehr riechen, weil er schon so viel davon gerochen habe.“ In seiner Zeit bei der Sternenfelser Feuerwehr, fügte die Zeugin erläuternd hinzu. Trotz ihrer für den Angeklagten eher ungünstigen Aussage betonte die Ex-Freundin, sie sei „zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass er es gewesen sein könnte.“

Die Verhandlung wird am nächsten Freitag, 18. Januar, um 11 Uhr fortgesetzt.

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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