Messerangriff in Mühlacker-Lienzingen
Anklageerhebung gegen 28-jährigen Tatverdächtigen

Foto: archiv

Region (red) Seit dem 18. Juni befindet sich ein 28-jähriger Mann in Untersuchungshaft, nachdem es am selben Tag in Mühlacker-Lienzingen zu einem Messerangriff auf eine 27-jährige Frau gekommen war.

Tatverdächtiger hatte vor, Frau mit Messer zu töten

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nunmehr beim Landgericht Karlsruhe Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Dem 28-Jährigen wird insoweit vorgeworfen, der Geschädigten am 18. Juni 2023 gezielt aufgelauert zu haben, um sie aus Verärgerung darüber, dass die Geschädigte keine Partnerschaft mit ihm eingehen wollte, mit einem Messer zu töten. Insoweit soll der Tatverdächtige die Geschädigte zunächst unbemerkt von Maulbronn-Schmie nach Mühlacker-Lienzingen verfolgt und sie dann unvermittelt mit zwei Messerstichen in den Rücken angegriffen haben. Nachdem die Geschädigte dadurch zu Boden gegangen war, soll der Tatverdächtige ihr weitere Messerstiche zugefügt haben. Erst als mehrere Passanten herbeigeeilt seien, habe der Tatverdächtige schließlich von der Geschädigten abgelassen. Die Geschädigte, die aufgrund der schweren Verletzungen infolge der Messerattacke notoperiert werden musste, konnte die Klinik zwischenzeitlich wieder verlassen.

Schläge gegen Kopf mit Regenschirm

Neben der Tat vom 18. Juni 2023 legt die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen auch zur Last, dieselbe Geschädigte bereits im März 2023 durch mehrere Schläge mit einem Regenschirm gegen den Kopf verletzt zu haben. Darüber hinaus soll der Tatverdächtige - ebenfalls im März 2023 - versucht haben, die Geschädigte durch Todesdrohungen dazu zu bewegen, ihm Geld für Restaurantrechnungen zu erstatten, die er zuvor in Erwartung einer Liebesbeziehung für die Geschädigte übernommen hatte. Vor diesem Hintergrund wirft die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen vor, sich des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gemacht zu haben.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden. Der Tatverdächtige hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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