Corona in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg schafft Corona-Absonderungspflicht ab

 Baden-Württemberg schafft die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte ab. | Foto: Bits and Splits - stock.adobe.com
  • Baden-Württemberg schafft die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte ab.
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Stuttgart (dpa/lsw) Corona-Infizierte in Baden-Württemberg müssen sich künftig nicht mehr in häusliche Isolation begeben. Das Land hat sich mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie das Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Freitag, 11. November, mitteilte. Minister Manne Lucha (Grüne) sagte: "Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein." Es sei Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.

Kritik von Karl Lauterbach

Die vier Länder haben sich den Angaben nach auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die "zeitnah" in Kraft treten sollen. In Baden-Württemberg soll dies voraussichtlich Mitte der kommenden Woche der Fall sein, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Pläne umgehend. "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin. Aus dem Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hieß es am Freitag etwa, man wolle an der Isolationspflicht festhalten.

Basisimmunität von 90 Prozent?

Die vier Länder begründeten ihr Vorgehen damit, dass man sich am Übergang zu einer Endemie befinde. Sie berufen sich zudem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 "absonderungsersetzende" Schutzmaßnahmen gebe. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt, hieß es. Als weitere Gründe werden zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung sowie eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent genannt. Auch dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente gibt, rechtfertigt aus Sicht der Länder diesen Schritt.

Trotzdem Regeln für Infizierte

Anstelle der Absonderungspflicht sehen gemeinsame Empfehlungen der vier Länder vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen - außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem sollen Infizierte keine Kliniken, Pflegeheime oder Massenunterkünfte betreten dürfen oder dort arbeiten. Ist ein Infizierter nicht für mindestens 48 Stunden symptomfrei, sollen die Maßnahmen verlängert werden können.

RKI empfiehlt fünf Tage Isolation

Erst Ende September hatten die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, Lauterbach in einem Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können. Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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