Krieg in der Ukraine
Fragen und Antworten zum Ukraine-Krieg und zur Lage der geflüchteten Menschen
Enzkreis (kn) Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Fassungslosigkeit und Entsetzen in der ganzen Welt ausgelöst. Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht in die Nachbarländer, insbesondere nach Polen, aber auch nach Rumänien, Ungarn und in die Slowakei. Was diese massive Fluchtbewegung für Deutschland und für den Enzkreis bedeutet, welchen rechtlichen Status die Geflüchteten haben und wie ihnen geholfen werden kann, versucht das Landratsamt mit einer FAQ-Liste (FAQ = frequently asked questions) von Fragen und Antworten zu klären.
Wie viele Menschen sind auf der Flucht und wie viele werden nach Deutschland kommen?
Bisher sind etwa 450.000 bis 500.000 flüchtende Menschen aus der Ukraine in der EU angekommen. Der größte Teil von ihnen bleibt voraussichtlich in den direkten Nachbarländern – auch bei einer deutlich steigenden Zahl an Flüchtenden. Nach Deutschland sind bisher weniger Menschen weitergereist als zunächst erwartet. Die Vereinten Nationen erwarten bis zu vier Millionen ukrainische Flüchtlinge, die in den Grenzen der Europäischen Union Schutz suchen werden. Wie sich die Zahl tatsächlich entwickeln wird, lässt sich angesichts der vollkommen unkalkulierbaren Situation nicht vorhersehen.
Sind bereits Flüchtlinge angekommen?
Über privat organisierte Fahrten sind offensichtlich bereits vereinzelt Menschen in der Region angekommen, die hier Freunde oder Verwandte haben und bei ihnen untergebracht sind. Da es für die Ukraine keine Visumspflicht gibt, hat das Landratsamt keinen Überblick über die genaue Zahl.
Braucht man für die Einreise ein Visum?
Nein. Für Ukrainerinnen und Ukrainer bestand und besteht keine Visums-Pflicht. Sie können mit einem biometrischen Pass einreisen und sich bisher schon bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Im Anschluss ist nun die Verlängerung des Touristen-Aufenthalts bis zu weiteren 90 Tagen möglich. Für die Arbeitsaufnahme bestand eine Visums-Pflicht. Wenn das Visum abläuft oder bereits abgelaufen ist, müssen sich die Betroffenen mit der Ausländerbehörde im Landratsamt in Verbindung setzen, damit eine rechtssichere Lösung gefunden werden kann. Generell gilt dabei die vom zuständigen Dezernenten Daniel Sailer vorgegebene Linie: „Wir werden niemanden in die Ukraine zurückschicken.“
Meine Angehörigen befinden sich derzeit im Bundesgebiet, können sie hierbleiben?
Ja. Für die ersten 90 Tage ist kein Aufenthaltstitel nötig. Die Gäste sollten aber beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
Welchen rechtlichen Status haben Menschen aus der Ukraine?
Derzeit wird auf höherer Ebene noch geklärt, welchen rechtlichen Status aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben und ob beziehungsweise nach welchen gesetzlichen Regelungen sie leistungsberechtigt sein werden. Die EU-Kommission will in den nächsten Tagen verkünden, ob zum ersten Mal in der Geschichte die sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ angewendet werden soll. Falls ja, könnte den aus der Ukraine geflüchteten Menschen auf dieser Basis ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei weitere halbe Jahre) erteilt werden. Als Kriegsflüchtlinge würden sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit bestünde für die betroffenen Menschen auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie müssen dafür keinen Asylantrag stellen.
Welche staatlichen Leistungen werden sie bekommen?
Der Enzkreis orientiert sich bei der Unterstützung der Flüchtlinge an dem aktuell vom Land Baden-Württemberg mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmten Vorgehen. Danach dienen die Landeserstaufnahmeeinrichtungen als Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht privat unterkommen können. Über die Zuweisungen des Landes werden diese Menschen dann vermutlich sehr schnell auch im Enzkreis ankommen und hier aufgenommen und in den Unterkünften untergebracht werden. Menschen, die bei Verwandten und Freunden unterkommen können, profitieren von der Regelung, dass ukrainische Staatsangehörige visumsfrei nach Deutschland einreisen können. Aktuell ist noch unklar, unter welchen Voraussetzungen für diese Menschen auch ein Leistungsanspruch besteht.
Wie ist die Gesundheitsversorgung geregelt?
Akute Notfälle werden immer im Krankenhaus behandelt und werden nicht abgelehnt. Geflüchtete haben allerdings einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung erst dann, wenn auch ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen besteht. Probleme können auftreten, wenn jemand bei Verwandten und Freunden untergebracht ist und keine Auslandskrankenversicherung hat. Deshalb ist eine geordnete Aufnahme durch die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe derzeit sinnvoll. Hier erhalten Menschen auch ohne derzeitigen Anspruch auf Asylbewerberleistungen Verpflegung, Unterkunft und medizinische Betreuung.
Wie sieht es mit der Corona-Schutzimpfung aus?
In der Ukraine liegt die Impfquote sehr niedrig: Lediglich 35 Prozent sind zweimal geimpft, geboostert sogar nur 1,7 Prozent. Deshalb sollen Menschen, die aus der Ukraine in den Enzkreis kommen, so schnell wie möglich ein Impfangebot erhalten. Auch in den Erstaufnahmestellen wird ihnen eine Impfung angeboten. Eine Impf-Pflicht besteht für sie jedoch nicht.
Wie ist die Verständigung? Gibt es Dolmetscherdienste?
70 Prozent der Bevölkerung in der Ukraine geben Ukrainisch als ihre Muttersprache an; allerdings sprechen die meisten Menschen auch Russisch, das bis 1991 ebenfalls Amtssprache war. Da beide Sprachen zudem eng verwandt sind, kann Russisch bei der Verständigung eine Brücke sein. Wer selbst Ukrainisch spricht und bei Übersetzungen helfen möchte, kann sich melden bei den Integrationsbeauftragten im Landratsamt: Katja.Kraft@enzkreis.de, Tel. 07231 308-9717 und Isabel.Hansen@enzkreis.de, 07231 308-9536.
Wie werden die Menschen untergebracht? Gibt es genügend Plätze?
Für alle Geflüchteten, die nicht privat, sondern in einer öffentlichen Aufnahmestelle untergebracht werden, soll in Baden-Württemberg das dreistufige Aufnahmeverfahren beibehalten werden. Somit sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) die erste Anlaufstelle für diejenigen, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Von dort werden sie auf die Stadt- und Landkreise verteilt (sogenannte Vorläufige Unterbringung, die VU) und später auf die Gemeinden im Rahmen der Anschlussunterbringung (AU). Im Enzkreis stehen derzeit etwa 110 freie Plätze in der VU zur Verfügung. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten werden vorbereitet. „Wir hoffen natürlich sehr, dass wir niemanden in Containern, Zelten oder Turnhallen unterbringen müssen“, sagt Lukas Klingenberg, Leiter des Amts für Migration und Flüchtlinge.
Werden Wohnungen oder Häuser gesucht?
Privatpersonen können überlegen, ob sie Geflüchtete bei sich aufnehmen wollen. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn eine längerfristige Unterbringung möglich ist, beispielsweise in einer Einliegerwohnung. Wer eine Wohnung oder ein Objekt für die vorläufige oder die Anschlussunterbringung anbieten möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an ukraine-unterbringung@enzkreis.de beim Landratsamt zu melden.
Dürfen sie arbeiten? Wo bekommen Ukrainer eine Arbeitserlaubnis?
Nach derzeitigem Stand kommen Ukrainer/innen in den ersten 90 Tagen visumsfrei nach Deutschland. In dieser Zeit darf man nicht auf dem deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Wenn danach ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird, kommt es auf die Art des Titels an, ob eine Beschäftigung erlaubt werden kann; dafür wäre zudem die Zustimmung der Agentur für Arbeit einzuholen. Es ist aber davon ausgehen, dass die Regeln angepasst werden, so dass man die weiteren Entwicklungen abwarten muss.
Wie kann ich als Privatperson helfen?
„Wir nehmen in der Bevölkerung und bei den Städten und Gemeinden eine hohe Bereitschaft zum Helfen wahr“, sagt Landrat Bastian Rosenau. Bereits in den ersten Tagen seit Beginn des Krieges sind zahlreiche Angebote beim Landratsamt eingegangen. Für Geldspenden wird geraten, diese an eine der geprüften Organisationen zu geben (Internet: www.dzi.de/spenderberatung).
An wen können sich Geflüchtete aus der Ukraine wenden?
An das Landratsamt Enzkreis, Amt für Migration und Flüchtlinge, 07231 308-9608 und Migrationsamt@enzkreis.de.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden? Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen insbesondere zu den finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Fragen bietet das Justizministerium auf seiner Homepage www.justiz-bw.de. Eine FAQ-Liste findet sich dort unter https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ. Informationen bietet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auch in ukrainischer und russischer Sprache auf https://fluechtlingsrat-bw.de/. Aktuelle Informationen stellt das Landratsamt unter www.enzkreis.de/Ukraine bereit. Dort wurde für konkrete Fragen zudem die E-Mai-Adresse ukraine-faq@enzkreis.de eingerichtet.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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