Von Tier auf Mensch übertragbar
Hasenpest im Enzkreis nachgewiesen
Region (enz) Mitte Februar wurde bei der Untersuchung eines Feldhasen aus der Gemeinde Kämpfelbach-Bilfingen Tularämie festgestellt. Nun gab es einen weiteren positiven Befund bei einem Tier auf Gemarkung Knittlingen. Im Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Landratsamtes Enzkreis geht man daher von einer flächendeckenden Verbreitung der Krankheit im Enzkreis aus. Bei der Tularämie, auch Hasen- oder Nagerpest genannt, handelt es sich um eine meldepflichtige, bakterielle Erkrankung, hervorgerufen durch den Erreger Francisella tularensis. Die Infektionskrankheit ist eine Zoonose, das heißt sie ist vom Tier auf den Menschen übertragbar. Wie das Verbraucherschutz- und Veterinäramt beim Landratsamt Enzkreis mitteilt, infizieren sich Menschen vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen oder auch beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Gefährdet sind daher in erster Linie Jäger, aber auch Köche, Metzger und Tierärzte.
Gefahr für Hunde und Katzen ist gering
Von der Krankheit betroffen sind vor allem Feldhasen, Kaninchen und Nagetiere wie Mäuse, Wühlmäuse, Ratten oder Eichhörnchen. Wildwiederkäuer, Fleischfresser und sogar Vögel können ebenfalls infiziert sein. Zudem können Stechinsekten und insbesondere Zecken eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielen. Die Gefahr für Hunde und Katzen ist dagegen gering, da sie eine hohe natürliche Resistenz gegen eine geringe Menge an Bakterien aufweisen. Eine Infektionskette Hase – Hund – Mensch besteht nicht. Trotzdem sollten Hunde beim Gassi gehen an der Leine geführt werden.
Vorsicht beim Umgang mit verdächtigem Wild und Fallwild
Der Erreger ist sehr widerstandsfähig. Er kann in Tierkadavern bis zu vier Monaten, in Schildzecken sogar bis zu einem Jahr überdauern. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt rät daher grundsätzlich zur Vorsicht beim Umgang mit verdächtigem Wild und Fallwild. Bei erlegten oder verendet gefundenen Hasen sollten unbedingt Einmalschutzhandschuhe und gegebenenfalls auch ein Mundschutz getragen werden. Für Fragen und weitere Informationen steht das Verbraucherschutz- und Veterinäramt unter Telefon 07231 308-9401 oder per E-Mail an veterinaeramt@enzkreis.de gerne zur Verfügung. Ein Merkblatt zur Tularämie ist auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.enzkreis.de/veterinäramt eingestellt.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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