"Seniorenzentrum Kirchberg" in Jöhlingen
"Heilung" durch ergänzendes Verfahren

Die Sache „Seniorenzentrum Kirchberg“ in Jöhlingen geht in eine neue Runde: Eine erneute Klage von Anliegern des angrenzenden Wohngebiets Gageneck wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. | Foto: ch
  • Die Sache „Seniorenzentrum Kirchberg“ in Jöhlingen geht in eine neue Runde: Eine erneute Klage von Anliegern des angrenzenden Wohngebiets Gageneck wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt.
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Walzbachtal (ger) Die Sache „Seniorenzentrum Kirchberg“ in Jöhlingen geht in eine neue Runde: Eine erneute Klage von Anliegern des angrenzenden Wohngebiets Gageneck wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 19. November 2020 abgelehnt. In der Begründung führte der VGH auf, dass der im Mai 2020 beschlossene Bebauungsplan (B-Plan) „nach Aktenlage voraussichtlich Verfahrensfehler aufweist“. Diese rechtfertigten zwar keine Außervollzugsetzung, erforderten jedoch „eine Heilung im ergänzenden Verfahren“. Namentlich rügte das Gericht zwei Fehler: Zum einen sei in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum B-Plan nicht die Ausgleichsmaßnahme „Inzerloch“ mit Flurstücksnummer benannt worden. Zum anderen wurde das Thema Schallimmission („Stellplatzlärm“) aufgegriffen. Die Entwurfsplanung müsse dahingehend ergänzt werden, dass im B-Plan ausdrücklich festgeschrieben werde, dass die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen nur in den von B-Plan festgesetzten Flächen zulässig sei.

Provokante Fragen zum Standort

In einer Sitzung am Montag stimmte der Gemeinderat nun der Durchführung des ergänzenden Verfahrens zu, billigte den Planentwurf und beschloss die öffentliche Auslegung des B-Planentwurfs in der aktuellen Fassung. Zuvor hatte sich in der Bürgerfragestunde ein Anwohner des Gebiets Gageneck mit zwei provokanten Fragen zum Standort des Pflegeheims zu Wort gemeldet: „Warum ist der Walzbachtaler Gemeinderat entgegen dem Bürgerwillen weiterhin für diesen Standort?“ und „Warum ist der Gemeinderat weiterhin gegen einen Bürgerentscheid über den Standort?“ Bürgermeister Timur Özcan verwies darauf, dass es im Vorfeld eine Standortanalyse gegeben habe und dass der Gemeinderat demokratisch das Projekt beschlossen habe. Und soweit ihm bekannt sei, sei bisher kein Antrag für einen Bürgerentscheid eingegangen, worauf der Anwohner entgegnete, der Gemeinderat habe einen Bürgerentscheid abgelehnt.

"Senioren im Ort behalten"

Silke Meyer (SPD) stellte vor der Abstimmung klar, dass im B-Plan alles zulässig gewesen sei außer zwei klitzekleinen Kleinigkeiten, die gefehlt hätten. „Wir gehen davon aus, dass die Nachbarn wieder klagen werden, sind aber zuversichtlich, dass dem nicht stattgegeben und das Seniorenzentrum bald gebaut wird.“ Auch Michael Plaumann (CDU) betonte, dass man den Standort für ein Pflegeheim brauche, um „unsere Senioren im Ort behalten zu können.“ Er betonte aber auch, dass es das gute Recht eines jeden Bürgers sei, Einwände zu äußern, und dass keiner der Räte diese Bürger als Querulanten ansehen würden.

Mehr lesen Sie auf unserer Themenseite Seniorenzentrum Jöhlingen

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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