Inzidenz im Enzkreis dreimal hintereinander über 200
Schulen und Kitas müssen ab Donnerstag schließen

Laut Landesgesundheitsamt wurde am Dienstag, 20. April, im Enzkreis mit einem Wert von 227 am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. | Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com
  • Laut Landesgesundheitsamt wurde am Dienstag, 20. April, im Enzkreis mit einem Wert von 227 am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten.
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Enzkreis (kn) Laut Landesgesundheitsamt wurde am Dienstag, 20. April, im Enzkreis mit einem Wert von 227 am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Das hat zur Folge, dass ab Donnerstag, 22. April, in den Schulen, von Ausnahmen abgesehen, kein Präsenzunterricht stattfinden darf. Auch die Kindertageseinrichtungen dürfen nur noch Kinder im Rahmen der Notbetreuung aufnehmen. In Pforzheim bleiben Kitas und Schulen aller Voraussicht nach bis mindestens zum Wochenende geöffnet. Das hat das Landratsamt Enzkreis mitgeteilt.

Ausgangsbeschränkung weiterhin in Kraft

Hintergrund der Schließungen ist die erst am vergangenen Wochenende geänderte Corona-Verordnung. Dort ist auch die derzeit in Stadt und Kreis geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung geregelt, laut derer die Bürger das Haus zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr am darauffolgenden Morgen nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen. Auch die anderen Einschränkungen, insbesondere für den Einzelhandel und für sogenannte körpernahe Dienstleistungen, gelten weiterhin.

Präsenzunterricht für Abschlussklassen

Zum Präsenzunterricht in die Schule dürfen insbesondere all jene Schülerinnen und Schüler noch kommen, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen, sowie die Jahrgangsstufen eins und zwei der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Auch Zwischen- und Abschlussprüfungen können in den Schulen stattfinden. Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gelten gesonderte Regelungen. Dort rät das Landratsamt den Schülern und ihren Eltern, die Informationen ihrer Schulleitung abzuwarten.

Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf dessen Homepage unter www.enzkreis.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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