„Wahlsieg bleibt Wahlsieg“: Gespräch mit Jörg Mannsdörfer vom Kommunal- und Prüfungsamt im Landratsamt Karlsruhe

Jörg Mannsdörfer vom Kommunal- und Prüfungsamt im Landratsamt Karlsruhe | Foto: Archiv
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Der knappe Ausgang der Neuwahl des Oberbürgermeisters in Bretten hat Diskussionen ausgelöst und bei einigen Bürgern Fragen aufgeworfen. Wir haben bei Jörg Mannsdörfer vom Kommunal- und Prüfungsamt im Landratsamt Karlsruhe nachgefragt.

Herr Mannsdörfer, der Gemeindewahlausschuss hat gestern bei einer nochmaligen Auszählung aller Wahlbezirke festgestellt, dass dem Amtsinhaber weitere zehn Stimmen zustehen, die anderen Bewerbern zugerechnet worden waren. Sind das noch normale Unregelmäßigkeiten bei einer Stimmenauszählung oder muss man versuchten Wahlbetrug annehmen?
Mannsdörfer: Zunächst möchte ich festhalten, dass das Kommunal- und Prüfungsamt im Landratsamt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden hat, nicht aber über die Großen Kreisstädte, also auch nicht über Bretten. Dafür ist das Regierungspräsidium zuständig. Jetzt zu Ihrer Frage: Nein, das sind durchaus normale Erscheinungen bei einer Stimmenauszählung, das hat mit Wahlbetrug nichts zu tun. Es kann ja sein, dass ein Stimmzettel irrtümlich auf dem falschen Stapel landet. Oder dass er vom Wahlvorstand falsch gewertet wurde. Nehmen Sie nur mal als Beispiel, dass ein Kreuzchen zwischen zwei Kästchen gesetzt wurde, also nicht eindeutig einem Kandidaten zuzuordnen ist. Aber es ja auch nicht zwingend vorgeschrieben, dass man seine Stimme durch Setzen eines Kreuzchens abgeben muss. Denkbar wären auch eine nochmalige Namensnennung oder irgendeine andere eindeutige Kennzeichnung, zum Beispiel mit „ja“ oder einem Plus-Zeichen. Auch wenn jemand seine Stimmabgabe auf dem Wahlzettel korrigiert, kann das unter Umständen später zu einer anderen Wertung führen. Und so gibt es unzählige weitere Möglichkeiten.

Angenommen den Fall, der Gemeindewahlausschuss hätte gestern Abend festgestellt, dass am Wahlabend korrekt ausgezählt wurde und es wäre bei dem hauchdünnen Vorsprung von nur zwei Stimmen für den Amtsinhaber geblieben. Wäre ein solch extrem knapper Wahlsieg dann weniger wert?
Auf keinen Fall. Wahlsieg bleibt Wahlsieg. In rechtlicher Hinsicht gilt: Gewählt ist gewählt, ob nur mit einer Stimme Mehrheit oder mit 100 oder 1.000. Wie das der gewählte Bewerber persönlich beurteilt, bleibt außen vor.

Gibt es noch andere Beispiele für einen derart knappen Wahlausgang bei einer Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterwahl im Land oder ist die Brettener OB-Wahl in dieser Hinsicht einzigartig?
Mir persönlich ist etwas Vergleichbares nicht in Erinnerung, weder im Landkreis, noch im Land.
Die Fragen stellte Chris Heinemann

Alles über die Brettener OB-Wahl auf unserer Themenseite OB-Wahl Bretten

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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