Großer Informationsbedarf bei Fachvortrag zum Bundesteilhabegesetz
"Sie müssen selbst aktiv werden"

Ganze 27 Artikel und 400 Seiten stark ist das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), welches zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen regelt das Recht für alle Menschen mit Behinderung neu. Der Schwerpunkt hierbei liegt bei der Neufassung des Neunten Buches Sozial­gesetzbuch (SGB IX) und bei Änderungen des Eingliederungs­hilfe­rechts.

Da dieses Thema nicht nur umfassend, sondern auch sehr komplex ist, hat die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. jüngst in einem Fachvortrag über die anstehenden Änderungen Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer von Menschen mit Beeinträchtigungen und weitere Interessierte informiert. Hierzu referierte Ingo Pezina, Jurist und Geschäftsführer des Lebenshilfe-Landesverbands Baden-Württemberg.

Politik ist manche Antwort schuldig geblieben

Markus Liebendörfer, Hauptgeschäftsführer der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V., freute sich in seiner Begrüßung im Speisesaal der Bruchsaler Hauptwerkstatt über ein „volles Haus“. Anlässlich der Herausforderungen, die auf die Lebenshilfe und andere Leistungsträger zukommen werden, war eigens eine Projektgruppe „BTHG“ gebildet worden. Er schickte gleich voraus, dass nicht alle Fragen geklärt werden könnten, da „die Politik uns in manchen Fragen noch Antworten schuldig geblieben ist.“

Ingo Pezina gab einen Überblick über die Neugestaltung der Eingliederungshilfe. Hier sieht die Gesetzesänderung vor, dass die Eingliederungshilfeleistungen nun aktiv und selbstständig von Menschen mit Handicap, bzw. deren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern, beantragt werden müssen. Bisher wurden diese Beträge automatisch vom Kostenträger übernommen. „Sie müssen sie sich erarbeiten, es wird Ihnen nichts geschenkt - wenn Sie es nicht tun, verändert sich nichts“, appellierte Pezina an das Publikum. Allerdings wurde seitens der Lebenshilfe betont, dass die Begleitung und Betreuung der Menschen mit Handicap weiterhin wie gewohnt stattfinden werde und auch die Finanzierung gesichert sei. Durch das BTHG änderten sich lediglich die Abläufe.

Fragebedarf war groß

Pezina beantwortete ausführlich konkrete Fragen aus dem Publikum wie „Was ist zu tun, wenn der Rehabilitationsträger Fristen setzt, die er selbst nicht einhalten kann, weil medizinisch Gutachten nicht vorliegen, die er aber selbst beschaffen muss? Wer zahlt die Kosten für ein Rechtsverfahren, das Angehörige einleiten, wenn es zur Fristverzögerung durch die Rehabilitationsträger kommt?“

Der Jurist gab einige Fallbeispielen und behandelte auch Themen wie Wohnen, Vermögen und Einkommen oder Assistenzleistungen. Und: „Es ist notwendig, dass Menschen, die betroffen sind, wissen um was es geht“, betonte Pezina. Nicht einfach, wenn Menschen ohne Handicap schon Probleme haben, das komplexe Thema zu erfassen.

Überdies sei er sich sicher, dass es nie gelingen wird, die Gesetze ohne Kostensteigerung umzusetzen. So käme es bei allen beteiligten Parteien, wie Leistungsträger (Stadt- und Landkreise), Leistungserbringer (Lebenshilfen und andere Institutionen) sowie bei den Menschen mit Handicap zu mehr Bürokratie und höheren Verwaltungskosten.

Verbesserung des Wunsch und Wahlrechts

Ziel sei es, dass Menschen mit Handicap gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, dazu gehöre auch die Verbesserung des Wunsch und Wahlrechts. Aber was heißt das konkret? „Wer von Ihnen geht zu einem von seinem Wohnort nächstgelegen Arbeitgeber?“, fragte der Fachmann ins Publikum. Darauf kamen drei zaghafte Meldungen. „Es gibt einen Anspruch auf Beförderung zu einem Arbeitgeber, nach Wunsch“, so Pezina. (Bisher mussten Mitarbeiter der Werkstätten für Menschen mit Handicap immer die zum Wohnort nächstgelegen Werkstatt aufsuchen.) Denn: Wer wollte sich schon gerne vorschreiben lassen, beim nächstgelegen Arbeitgeber tätig sein zu müssen?

Auch nach dem Ende der 3-stündigen Veranstaltung war der Referent ein begehrter Gesprächspartner. Und wie kam der Vortrag beim Publikum an? „Die Lebenshilfe hat toll informiert“, „fand ich sehr aufschlussreich und gut erklärt“ oder „Ich seh‘ [in dem Gesetz] keinen Vorteil für Menschen mit Behinderungen“, lauteten einige Meinungen.

Die Präsentation des Referenten und weitere Infos zum Thema kann man auf der Lebenshilfe-Homepage abrufen: www.lebenshilfe-bruchsal.de

Autor:

Claudia Schuler aus Region

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