Freigängerkatze war wiederholt in Gefahrenbereich
Vogelschutz: Erstes Zwangsgeld für Katzenhalter
Walldorf (dpa/lsw) Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde mitteilte, war in diesem Fall eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Zwangsgelder betragen bis zu 50.000 Euro. Die Haubenlerche ist eine akut vom...