Sechs Kläger vor Verwaltungsgericht
Streit um Nachtangelverbot erreicht die Justiz

Foto: Виталий Волосевич - stock.adobe.com
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Stuttgart (dpa) In Stuttgart hat der Prozess um das bundesweit einzige Nachtangelverbot begonnen. Nur Anglern aus Baden-Württemberg ist untersagt, ihrem Hobby auch in der Nacht nachzugehen. «Ich gehe davon aus, dass meine Feststellungsklage Erfolg hat», sagte Hans-Hermann Schoch, einer der sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht, am Dienstag. Der Vorsitzende des Württembergischen Anglervereins will erreichen, dass die entsprechende Verordnung gerichtlich für rechtswidrig erklärt wird. Von den Klägern wird die Regelung als Schikane sowie Eingriff in Grund- und Eigentumsrechte empfunden.

«Erweiterte Schonzeit»

Nach der Landesfischereiverordnung dürfen sie bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Eine leichte Lockerung besteht für das Angeln auf Wels, Flusskrebs und Aal. Vertreterinnen des Ministeriums für Ländlichen Raum verlangten, die Klagen (Az.: 5K1937/20 und 5K5845/20) abzuweisen. Sie sollten sich etwa beim Regierungspräsidium für ihre Ziele einsetzen.
Das Verbot trägt laut dem Ministerium dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Eine Ministeriumsvertreterin sprach von einer «erweiterten Schonzeit».

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Kraichgau News aus Bretten

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