Besucher und externe Personen nur mit negativem Antigentest und FFP2-Masken
Verschärfung der Besucherregelungen in den RKH-Kliniken

Foto: ch

Ludwigsburg/Bretten/Bruchsal (kn) Mit der von der Landesregierung am 8. Januar 2021 beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung seien seit Wochenbeginn schärfere Besucherregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Dies teilten die RKH-Kliniken in einer Pressemitteilung mit. Besuche blieben weiterhin in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der jeweiligen Station möglich. Aber Besucher und andere externe Personen wie beispielsweise Dienstleister, Seelsorger oder Ehrenamtliche müssten nun nicht nur eine FFP2 Maske mitbringen, sondern auch einen negativen Coronatest vorweisen.

Gegen Spende vor Ort testen lassen

Dieser negative Coronatest dürfe bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte der Besucher einen solchen negativen Coronatest nicht vorweisen können, könne er sich im Einzelfall direkt vor Ort in der Klinik testen lassen. Für diesen Service, für den die RKH Kliniken um eine Spende bitten, müsse der Besucher allerdings Wartezeit einkalkulieren. Dessen ungeachtet würden weiterhin alle bisherigen Schutzmaßnahmen wie Einlass-Check, Abstands- und Hygieneregeln gelten. Einzelheiten zur Besucherregelung seien bei den aktuellen Informationen zu COVID-19 auf der Homepage der RKH Kliniken unter www.rkh-kliniken.de zu finden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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