Karlsruher Schloss darf Baden-Fahne hissen

Sieg für die Badener im Flaggen-Streit: Das Karlsruher Schloss darf nun doch für die Zeit der Ausstellung "Revolution" die badische Fahne hissen.

Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lsw) Sieg für die Badener im Flaggen-Streit: Das Karlsruher Schloss darf nun doch für die Zeit der Ausstellung "Revolution" die badische Fahne hissen. Im württembergischen Teil des Landes, in der Landeshauptstadt Stuttgart, ließ Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag großzügig eine Ausnahme von der Landesverordnung zu. Es bleibe dem Museum überlassen, welche Beflaggung es museumspädagogisch für sinnvoll halte, sagte Kretschmann. Die Direktion des Badischen Landesmuseums zeigte sich erfreut. Katarina Horst, Leiterin der Wissenschaft im Museum, lobte die Entscheidung als Zeichen einer "liberalen Weitsicht.

"Wir sind ja keine Doktrinäre"

Grundsätzlich aber gelte die Flaggenverordnung des Landes, betonte Kretschmann. Nach dieser dürfen öffentliche Gebäude nur mit Fahnen Baden-Württembergs, Deutschlands und Europas beflaggt werden. Ausnahmen seien bisher nicht vorgesehen. Allerdings laufe die Verordnung bald aus. Der Regierungschef hält es für möglich, das Regelwerk künftig zu öffnen und Ausnahmen zuzulassen. "Wir sind ja keine Doktrinäre", sagte der Grünen-Politiker. Zugleich betonte er: "Ordnung muss sein!" Es werde auch künftig so beflaggt, wie es die Verordnung vorsehe. "Ich will jetzt keine Hoffnung machen, dass jeder beflaggen kann, wie er will."

Museum ist ein Sonderfall

Im Fall des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe gebe es Gründe für eine Ausnahme, die mit der Ausstellung dort zusammenhingen. Das sei ein Sonderfall, in dem es eine gütliche Einigung gegeben habe, sagte Kretschmann. Das Schloss ließ zuletzt eine rote Revolutionsfahne als Werbung für die Ausstellung und auch eine Baden-Flagge einziehen, nachdem es Beschwerden gegeben hatte. Kretschmann meinte betont ernst, dass das Land dem Mut der Badener bis heute dankbar sei. "Die Verdienste der Badener um die Freiheit des Landes sind völlig unbestritten."

Ein Land - eine Flagge

Der Ministerpräsident erinnerte aber auch daran, dass sich Badener und Württemberger in einer Volksabstimmung zum Zusammenschluss entschieden hätten. Die Bildung des Landes Baden-Württembergs sei eine südwestdeutsche Erfolgsgeschichte. "Es ist nun mal so üblich, dass ein Land eine Flagge hat und nicht viele", sagte Kretschmann. Zugleich trage das Wappen der schwarz-gelben Landesflagge den früheren historischen Landstrichen Rechnung. Kretschmann sagte, dass er in einem Brief an die Landtagsabgeordneten für diese Linie werbe. Er sei dafür, dass ein Ministerpräsident Ausnahmen bewilligen könne. "So etwas kann man sich vorstellen."

"Kleinlicher Akt mangelnder Souveränität"

In Karlsruhe hatten Abgeordnete und Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) das Verbot der Baden-Flagge kritisiert. Der Rathaus-Chef nannte die Einmischung aus Stuttgart einen "kleinlichen Akt mangelnder Souveränität". Dass die gelb-rot-gelbe Baden-Fahne dort mehrere Jahre ungestört wehen konnte, sei ein «selbstverständlicher Ausdruck unserer heimatlichen Identität». Ähnlich äußerte sich auch Katarina Horst im Landesmuseum, das die badische Flagge nun bis zum Ende der Revolutionsschau bis 11. November wieder wehen lassen will. Zugleich meinte sie staatstreu: «Dabei sollte man bedenken: Wir sind alle Baden-Württemberger und können stolz auf unser Bundesland sein.»

Alter Streit kochte wieder hoch

In der Diskussion kochte auch ein alter Streit wieder hoch - und zwar der um eine 2013 auf dem Neuen Schloss gehisste Regenbogenfahne als Zeichen der Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben. Der FDP-Landtagsabgeordnete Ulrich Goll und andere Parlamentarier hatten der Landesregierung vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen. Sie meinten, wenn damals eine solche Fahne auf dem im Schloss ansässigen Finanzministerium hochgezogen werden durfte, dann hätten auch die Badener das Recht, am Karlsruher Schloss ihre Flagge zu hissen. Regierungschef Kretschmann erklärte dazu nun, dass dies laut Beflaggungsverordnung auch damals nicht zulässig gewesen sei. Im Zuge dieses neuen Streits um die badische Fahne habe er sich nun intensiv auseinandergesetzt mit der vierseitigen Verwaltungsvorschrift.

CDU-Landtagsabgeordnete verlangten nun ein Einlenken. "Damals hatte die Landesregierung argumentiert, es handele sich um ein Signal für Toleranz und Vielfältigkeit. Diese Vielfältigkeit sollte bei einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift für die badische und die württembergische Flagge ebenfalls gelten", schrieben Ulli Hockenberger, Albrecht Schütte und Tobias Wald in einem Brief an das Staatsministerium.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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