Bruchsal: Hungertod von Häftling - Anstaltsärztin wartet immer noch
Fast drei Jahre nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis ist der Fall juristisch immer noch nicht aufgearbeitet.
Karlsruhe/Bruchsal (dpa/lsw) Fast drei Jahre nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis ist der Fall juristisch immer noch nicht aufgearbeitet. Eine vor knapp zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung angeklagte damalige Anstaltsärztin wartet weiter auf ihren Verhandlungstermin vor dem Karlsruher Landgericht. Wegen dringender Haftsachen habe der Prozess gegen die 57-Jährige bislang nicht terminiert werden können, sagte ein Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte schon Anfang Juli 2015, knapp ein Jahr nach dem Tod des Häftlings, Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben.
Mann war in Zelle verhungert
Der Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso war im August 2014 in seiner Zelle verhungert. Er hatte lange in Einzelhaft gesessen - zuletzt ohne Genehmigung des zuständigen Justizministeriums. Den Ermittlungen zufolge litt der 33-Jährige an einer krankhaften geistigen Störung, die seine freie Willensbildung ausschloss.
Medizinerin war für Gefangenen verantwortlich
Die Medizinerin sei unmittelbar für die gesundheitliche Überwachung und Versorgung des Gefangenen verantwortlich gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage begründet. Sie hätte erkennen müssen, dass der Gefangene eine medizinische Versorgung brauchte - auch zwangsweise.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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