Nach Brand in Pforzheimer Klinikum mit einem Toten
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen sieben Bedienstete
Pforzheim (red) In der Pforzheimer Helios-Klinik ist vor rund einem Jahr ein 58-jähriger Mann verstorben, nachdem es zuvor zu einem Brand in der dortigen Zentralen Notaufnahme gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hat nach umfangreichen Ermittlungen nun Anklage beim Landgericht Karlsruhe gegen drei Ärzte und vier Pflegekräfte erhoben, die am betreffenden Abend mit der Behandlung beziehungsweise Betreuung des Verstorbenen befasst waren. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hervor.
Rechtswidrige Fixierung?
Man gehe davon aus, dass der Verstorbene im Vorfeld seines Todes über mehrere Stunden hinweg und ohne entsprechende richterliche Anordnung auf einem Bett fixiert worden war. Die Fixierung sei demnach rechtswidrig gewesen.
Wollte Mann sich mit Feuer befreien?
Die Staatsanwaltschaft sei zudem davon überzeugt, dass das Feuer bei dem Versuch entstand, dass der Verstorbene die ihm angelegten Fixiergurte mithilfe eines mitgeführten Feuerzeuges durchtrennen wollte. Der Mann sei dabei unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden. Der 58-Jährige sei außerdem zum Zeitpunkt der Brandentstehung unbeaufsichtigt gewesen, so die Staatsanwaltschaft, "obwohl seine ununterbrochene Überwachung in Anbetracht der erfolgten Fixierung geboten gewesen wäre."
Sieben Bedienstete des Klinikums unter Verdacht
Vier Angeschuldigten, die an der Fixierung unmittelbar oder beratend mitgewirkt haben sollen, wird vor diesem Hintergrund zur Last gelegt, sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe schuldig gemacht zu haben. Den drei weiteren Angeschuldigten, die erst nach erfolgter Fixierung des Verstorbenen mit dessen Behandlung betraut gewesen sein sollen, wird jeweils fahrlässige Tötung vorgeworfen.
"Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass diese jeweils durch ein pflichtgemäßes Vorgehen den Tod des Verstorbenen hätten verhindern können und dass ihnen der Tod daher strafrechtlich zuzurechnen ist", heißt es in der Mitteilung weiter.
Prozessauftakt noch unklar
Das Landgericht Karlsruhe hat bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher ist derzeit auch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozessauftakt kommen wird.
Ermittlungen gegen zwei Verdächtige eingestellt
Hinsichtlich zweier weiterer Bediensteter der Klinik, gegen die zunächst ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, hat sich der anfängliche Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft letztlich nicht bestätigt. Nach den durchgeführten Ermittlungen waren die beiden Beschuldigten nicht an der Fixierung des Verstorbenen beteiligt und haben sich auch nach erfolgter Fixierung nicht pflichtwidrig verhalten. Bezüglich dieser beiden Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren daher durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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