Behörden in Baden-Württemberg
Über 40 Schwerstkriminelle könnten abgeschoben werden
Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württembergs Behörden betrachten 41 Afghanen und 4 Syrer als «gefährliche Ausländer», die so schnell wie möglich abgeschoben werden sollten. Sie seien vollziehbar ausreisepflichtig, könnten jedoch nicht abgeschoben werden, weil der Bund bislang kein grünes Licht gebe. «Eine Abschiebung konnte bisher deshalb nicht stattfinden, weil der Bund Abschiebungsflüge nach Afghanistan faktisch derzeit nicht unterstützt», teilte das Ministerium am Freitag in Stuttgart mit. Zuerst hatte der SWR in seiner Sendung «Zur Sache Baden-Württemberg» darüber berichtet.
2099 in 2023 ins Ausland abgeschoben
Im vergangenen Jahr sind laut Behörde 2099 Menschen ins Ausland abgeschoben worden, darunter 818 Straftäter. Im laufenden Jahr waren es bis einschließlich Mai 1128 Fälle, davon 324 Straftäter.
Abschiebungen nach Afghanistan seit 2021 ausgesetzt
Justizministerin Marion Gentges (CDU) pocht bei Abschiebungen in Konfliktländer schon seit längerer Zeit auf eine härtere Gangart. Die Genfer Flüchtlingskonvention lege zwar Ausweisungsverbote fest, argumentiert sie. Der Einzelne könne sich aber nicht auf diesen Schutz berufen, wenn er im Schutzstaat schwere Straftaten begangen habe. Das gilt aus ihrer Sicht unter anderem für einen verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis), der laut Gentges nach Afghanistan abgeschoben werden sollte. Der Bund weigert sich bislang und verweist darauf, dass Abschiebungen nach Afghanistan seit August 2021 wegen der Sicherheitslage vor Ort ausgesetzt seien.
Scholz will Abschiebung von Schwerstkriminellen ermöglichen
Nach der jüngsten tödlichen Messerattacke in Mannheim wird wieder stärker über striktere Abschiebungen debattiert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien nach eigener Aussage wieder ermöglichen. Das Bundesinnenministerium arbeite an der praktischen Umsetzung und sei bereits mit den Nachbarländern Afghanistans im Gespräch, sagte er am Donnerstag in seiner Regierungserklärung.
"Menschenrechte gelten auch für Straftäter"
Protest kommt vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: «Natürlich müssen Menschen, die Straftaten begehen, dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden», sagte dessen Co-Geschäftsführerin Anja Bartel. Straftaten, die in Deutschland begangen würden, sollten aber innerhalb des deutschen Justizsystems und nicht durch Abschiebung geahndet werden. «In einem Rechtsstaat gelten Menschenrechte auch für Straftäterinnen und Straftäter», sagte Bartel. In Afghanistan hingegen seien die Taliban an der Macht, schwere Menschenrechtsverletzungen ständen auf der Tagesordnung.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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