Betriebsnachfolge: Fünf Tipps der Handwerkskammer Karlsruhe
Die Betriebsnachfolge sollte man nicht vor sich herschieben, rät die Handwerkskammer Karlsruhe. Im Folgenden fünf Tipps, wie Inhaber rechtzeitig für einen gelingenden Generationswechsel sorgen können.
KARLSRUHE (kn) Die Betriebsnachfolge sollte man nicht vor sich herschieben, rät die Handwerkskammer Karlsruhe. Im Folgenden fünf Tipps, wie Inhaber rechtzeitig für einen gelingenden Generationswechsel sorgen können.
Tipp 1:
Mit 50 Jahren sollte man anfangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Da sagen manche natürlich: „Was soll das, ich arbeite noch mindestens zehn Jahre.“ Aber so ein Prozess dauert länger als viele denken. Der Inhaber muss sein Unternehmen analy-sieren, sich mit steuerlichen Fragen beschäftigen. In vielen Innenstädten genießen Handwerksbetriebe beispielsweise nur dann Bestandsschutz, wenn sie innerhalb der Familie übergeben werden.
Tipp 2:
Der richtige Nachfolger ist der mit der besten fachlichen und persönlichen Qualifikati-on. Hier hilft die Wirtschaftsförderung der Kammer. Gibt es keine Person aus dem ei-genen oder erweiterten Familienkreis oder von Seiten des Mitarbeiterkreises, beginnt die Suche nach einem geeigneten Nachfolgeinteressenten. Die Kammer hat eine ei-gene Betriebsbörse und ist zugleich Regionalpartner bei nexxt-change.org, ein Instru-ment, das Betriebe und Interessenten zusammenführt.
Tipp 3:
Eine große Herausforderung für Übergeber ist es in der letzten unternehmerischen Phase, die Zukunftsfähigkeit des Betriebs zu sichern. Hat sich ein Traditionsbetrieb auf die Digitalisierung vorbereitet? Wie gewährleistet man eine gute Ertragsfähigkeit des Betriebs? Welche Altersstruktur herrscht in der Belegschaft? Wird das Personal gebunden und, wenn möglich, wird es auch weiter ausgebildet? Sind Maschinen und Produkte noch zeitgerecht? Lässt ein möglicher Kaufpreis für den Übernehmenden Luft für eine strategische Neuausrichtung?
Tipp 4:
Wichtig: Der/die Übergeber/in sollte eine richtige und faire Einstellung zum Wert des Betriebs finden. Kaufpreisverhandlungen finden nicht auf einem Basar statt, sondern sollten auf Augenhöhe unter Beachtung beiderseitiger Belange erfolgen. Das Argu-ment „Die Finanzierung ist doch Sache des Nachfolgers“ gilt nicht. Bekommt der Nachfolger keine Finanzierung, ist eine Übergabe des Betriebes nicht möglich.
Tipp 5:
Nachfolgeprozesse sind sehr komplex und betreffen auch den persönlichen und fami-liären Bereich. Daher sollte eine auf die Belange des Betriebs ausgerichtete Beratung hinzugezogen werden. Bei der Handwerkskammer sind kostenfreie Beratungen von der Nachfolgemoderation, Betriebswirtschaftliche Beratung, Personalberatung oder Rechtsberatung erhältlich.
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Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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