Impfpflicht ab 1. März
Eltern klagen in Karlsruhe gegen Masern-Impfpflicht
Karlsruhe (dpa/lsw) Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern wollen heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht einreichen. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr zulasse. Die Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar.
Bis zu 2.500 Euro Bußgeld
Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt von diesem Sonntag an (1. März) Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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