"Wie Pflegekräfte in Behinderteneinrichtungen und Pflegeheimen"
Impfungen: Lehrer für Kinder mit Behinderungen vorgezogen

Nach anhaltender Kritik am Gesundheitsschutz in Schulen für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden die Lehrer und Mitarbeiter dieser Einrichtungen früher geimpft.  | Foto: Feydzhet Shabanov - stock.adobe.com
  • Nach anhaltender Kritik am Gesundheitsschutz in Schulen für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden die Lehrer und Mitarbeiter dieser Einrichtungen früher geimpft.
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Stuttgart (dpa/lsw)  Nach anhaltender Kritik am Gesundheitsschutz in Schulen für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden die Lehrer und Mitarbeiter dieser Einrichtungen früher geimpft. «Die Impfreihenfolge wird sich ändern», kündigte die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag an. Das Personal der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und den entsprechenden Schulkindergärten werde in der Impfstrategie des Landes bevorzugt behandelt und vorgezogen.

"Wie Pflegekräfte in Behinderteneinrichtungen und Pflegeheimen"

Die Mitarbeiter betreuten und pflegten Kinder und Jugendliche mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion, sagte Eisenmann. «Deshalb sollten sie auch bei den Impfungen wie Pflegekräfte in Behinderteneinrichtungen oder Pflegeheimen behandelt werden.»
Bislang war beim Personal an den bereits seit Mitte Januar geöffneten SBBZ die Risikobeurteilung an den Regelschulen zugrunde gelegt worden. Lehrer und Betreuer hatten daraufhin in einer Petition auf die besonderen Umstände an den Einrichtungen aufmerksam gemacht. Sie hatten unter anderem gefordert, die Schulen an SBBZ nur dann zu öffnen, wenn der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.

Größte Probleme in diesem Bereich

«Gerade diese Kinder brauchen Struktur und Grundlagen», verteidigte Eisenmann die Entscheidung am Freitag. Im vergangenen Jahr habe es größte Probleme gerade in diesem Bereich gegeben, sagte sie und verwies auf Rückmeldungen von Eltern. «Es gibt ja keine Präsenzpflicht. Und Notbetreuung wäre sowieso zulässig gewesen.»

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Kraichgau News aus Bretten

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