Medizinisches Versorgungszentrum zur verbesserten Steuerung der ambulanten Notfallversorgung
Kreistag beschließt für die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal Neubauten für 77,4 Millionen Euro

Kreis Karlsruhe (kn) Einmal mehr befasste sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner Sitzung am 14. Mai, die coronabedingt in der Gartenhalle in Karlsruhe stattfand, mit der Entwicklung der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK).

Acht OP Säle im D-Neubau

Mit der Zustimmung zum Neubau des D- und E-Baus der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal habe das Gremium die Weichen für die weitere bauliche Entwicklung mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 77,4 Million Euro gestellt, heißt es aus dem Landratsamt. Das Projekt werde in mehreren Abschnitten umgesetzt: Zunächst soll der Bestandsbau D abgerissen werden. Dort entstehe dann im ersten Bauabschnitt der D-Neubau, in dem u.a. der zentrale OP-Bereich mit acht OP-Sälen, davon sieben mit Tageslicht, untergebracht werde. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Danach soll der E-Bau freigemacht und abgerissen werden und als zweiter Bauabschnitt mit weiteren OP-Sälen und medizinischen Behandlungseinheiten die Baumaßnahme abrunden.

Umbau der neuen Intensivstation bis Ende 2025

Im F-Bau werde daneben Ebene eins entkernt und saniert, um dort die neue Intensivstation unterzubringen. Die Fertigstellung des E-Neubaus und der Umbau der Intensivstation sollen bis Ende 2025 erfolgen. Landrat Christoph Schnaudigel dankte den Mitgliedern des Kreistags für die Unterstützung der Kliniken und wertete das Votum als Vertrauensbeweis gegenüber der von den Klinik-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbrachten Arbeit. Er bezeichnete die modernen OP-Kapazitäten, Pflege- und Funktionsbereiche für die Fürst-Stirum-Klinik als zukunftsweisenden Meilenstein.

Positives Betriebsergebnis in 2019

Auch die finanzielle Entwicklung der Kliniken stand auf der Tagesordnung. Landrat Christoph Schnaudigel berichtete, dass die KLK nach den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2019 sowohl ein positives Betriebs- als auch Gesamtergebnis erwirtschaften konnte. Demgegenüber stünden wirtschaftliche Risiken in Folge der Corona-Pandemie, die noch nicht beziffert werden könnten, wie RKH-Geschäftsführer Professor Dr. Jörg Martin ausführte. Um die Finanzierung der Investitionen zu ermöglichen, leiste der Landkreis weiterhin einen jährlichen Kapitaldienst, informiert das Landratsamt. Nachdem die KLK durch die Niedrigzinsphase und die erzielten hohen Förderquoten mit den vom Landkreis geleisteten Beträgen ein deutlich höheres Investitionsvolumen bewältigen konnten als angenommen, fasste das Gremium den Beschluss, den aktuellen Erstattungsbetrag von 4,5 Millionen Euro für das Jahr 2021 vorerst auf 4,0 Millionen Euro zu senken. Im Rahmen der Unternehmensplanung werde eine Anpassung der Beträge weiterhin regelmäßig überprüft.

Allgemeinmedizinische Praxis / Notfallmedizin soll entlasten

Eine Grundsatzentscheidung fiel zugunsten der Einrichtung eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) als 100prozentige Tochtergesellschaft der KLK. Ziel dieses Vorhabens sei, in der Fürst-Stirum-Klinik eine allgemeinmedizinische Praxis/Notfallmedizin außerhalb der Sprechstunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu etablieren, in der Notfallpatienten mit leichteren akuten Erkrankungen behandelt werden könnten. Damit werde die Zentrale Notaufnahmen entlastet, die sich auf lebensbedrohliche Notfälle konzentrieren könne.

Einheitliche Anlaufstelle für Notfallpatienten

Die Notwendigkeit, die Versorgung der Notfallpatienten entsprechend der medizinischen Behandlungsdringlichkeit besser zu steuern, unterstrich RKH-Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin. Der Grundgedanke sei eine einheitliche Anlaufstelle für alle Notfallpatienten. Über eine gemeinsame Ersteinschätzung erfolge dann die Zuordnung des Notfallpatienten entweder bei potentiell bestehender Lebensbedrohung in die Zentrale Notaufnahme der Fürst-Stirum-Klinik oder bei leichteren akuten Erkrankungen in die hausärztliche Praxis/Notfallversorgung (MVZ). Das Gremium ermächtigte Landrat Schnaudigel, in der Gesellschafterversammlung der KLK als zuständiges Organ den notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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