DB klagt gegen Projektpartner
Wer muss milliardenschwere Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen?

Wer muss die milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Stuttgart (dpa/lsw) - Wer muss die milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. Am Montag (10.30 Uhr) setzt die zuständige Kammer die Verhandlung fort. Gegenstand sind mehrere Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner. Der Konzern will erreichen, dass diese sich finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich laut Bahn derzeit auf 9,15 Milliarden Euro, zuzüglich eines Puffers in Höhe von 640 Millionen Euro.
Die Klagen der Bahn richten sich gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart. Am zweiten Verhandlungstag Anfang August hatte die Bahn ihre Klageanträge konkretisiert und will nun erreichen, dass sich die Projektpartner bis zu einer Höhe von rund 11,8 Milliarden Euro an den Kosten beteiligen. Und zwar nach einem Verteilmechanismus, der im 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag des Bahnprojekts für die Verteilung damals abgesicherter Mehrkosten vereinbart worden war.

Partner pochen auf vereinbarte Festbeträge

In dem Vertrag ist die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Wer die Mehrkosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. Knackpunkt des Verfahrens ist die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel, die für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen vereinbart wurde. Sie lautet: «Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf.»
Was mit der Klausel genau gemeint ist, ist zwischen den S21-Partnern aber umstritten. Die Deutsche Bahn geht von einer «gemeinsamen Finanzierungsverantwortung» aus. Die anderen Partner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien. Die Sprechklausel verpflichte lediglich zu Gesprächen, hieß es etwa vom Prozessbevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg.

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Kraichgau News aus Bretten

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