Zu jung zum Geld ausgeben?
Das sollten Eltern zum Taschengeld-Paragraphen und zu Vertragsabschlüssen wissen (djd). Der 15-jährige Schüler, der ohne Wissen der Eltern einen Kaufvertrag für ein neues Moped unterschreibt, ist sicherlich ein Einzelfall. Aber wie sieht es aus, wenn Jugendliche im Internet das neueste Smartphone bestellen? Viele Eltern fragen sich dann, ob sie für kostspielige Shoppingabenteuer ihres Nachwuchses haftbar gemacht werden können. Die Frage lässt sich rechtlich klar beantworten: Kinder unter sieben...