Bluttat an Karlsruherin: Staatsanwalt plädiert auf Mord

Im Prozess um den Mord an einer 66-jährigen Karlsruherin plädiert die Staatsanwaltschaft für die verdächtige Putzfrau auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung.

Karlsruhe (dpa/lsw) Im Prozess um den Mord an einer 66-jährigen Karlsruherin plädiert die Staatsanwaltschaft für die verdächtige Putzfrau auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Der Sohn des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, forderte nach Angaben des Karlsruher Landgerichts vom Freitag eine Verurteilung wegen Totschlags ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Plädoyers der Verteidigung werden am kommenden Montag, 5. März, erwartet. Das Urteil könnte am Dienstag fallen.

Haushaltshilfe soll 66-Jährige erstochen haben

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat die ehemalige Haushaltshilfe im Mai vergangenen Jahres die 66-Jährige erstochen, um einen mehrfachen Diebstahl von Schmuck und Bargeld zu vertuschen. Einen Tag später soll sie zurückgekehrt sein und das Feuer gelegt haben, um Spuren zu vernichten. Die 61-jährige Angeklagte hat jede Schuld von sich gewiesen. Sie habe das Opfer, bei dem sie jahrelang geputzt hatte, tot in der Wohnung auf ihrem Bett gefunden, als sie eigentlich nur den Wohnungsschlüssel zurückbringen wollte.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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