Oberderdinger Mordprozess
Staatsanwalt nimmt Revision zurück, Nebenklägerin noch unentschieden
KARLSRUHE/OBERDERDINGEN (ch) Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ihre gegen das Urteil im Oberderdinger Mordprozess im März eingelegte Revision zurückgenommen. Das hat Presse-Staatsanwalt Dr. Tobias Wagner auf Nachfrage mitgeteilt.
Staatsanwalt erkennt "keine Erfolgsaussichten"
„Wir haben die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung geprüft, in unseren Augen hat eine Revision keine Erfolgsaussichten“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach seinen Worten wurde die Revision seitens der Anklagebehörde bereits am 6. Juni zurückgenommen.
Keine Automatik bei Rechtskräftigkeit
Damit sei das Urteil jedoch noch nicht automatisch rechtskräftig, stellte Wagner klar. Sollte die Nebenklage ihren Revisionsantrag aufrechterhalten, wird das Urteil dennoch zur Überprüfung an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Wie die Anwältin der Nebenkläger, Silke Hagenmeier, auf Nachfrage mitteilen ließ, ist über den weiteren Umgang mit der Revision noch nicht entschieden.
Kein Tatnachweis trotz "Indizienkonglomerat"
In dem Mordprozess gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler aus Oberderdingen hatte das Karlsruher Landgericht den Angeklagten Mitte März nach 13 Verhandlungstagen von allen Anklagepunkten freigesprochen. Nach einer langen Reihe von Zeugenbefragungen und mehreren Sachverständigenauftritten war die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zum Schluss gekommen, dass es zwar ein „Indizienkonglomerat“ gebe, das den Angeklagten belaste. Gleichwohl reiche dies nicht aus, um ihm zweifelsfrei nachzuweisen, dass er den Brand in dem Pflegeheim gelegt habe, bei dem am 31. Mai 2018 eine 82-jährige demente Heimbewohnerin ums Leben gekommen und eine andere Bewohnerin lebensgefährlich verletzt worden waren. Insbesondere könne ein unbekannter Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit, so der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt damals, sei der Fall nicht aufzuklären.
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Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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