Beschleunigtes Verfahren in Karlsruhe gestartet
Strafe folgt auf dem Fuß

Eine schnelle Aburteilung in einfach gelagerten Strafverfahren ist seit August in Karlsruhe möglich. | Foto: BillionPhotos.com - stock.adobe.com
  • Eine schnelle Aburteilung in einfach gelagerten Strafverfahren ist seit August in Karlsruhe möglich.
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Karlsruhe (kn) Eine schnelle Aburteilung in einfach gelagerten Strafverfahren ist seit August in Karlsruhe möglich. Zunächst soll dabei das Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz geeignete Straftaten im beschleunigten Verfahren bearbeiten. Das haben die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Polizeipräsidium in Karlsruhe mitgeteilt. 

"Abschreckende Wirkung hinsichtlich weiterer Taten"

Im Juni 2020 waren in Baden-Württemberg in Freiburg, Mannheim und Stuttgart drei erste Modellprojekte zum Ausbau des beschleunigten Verfahrens eingerichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen sei das Projekt auf Karlsruhe ausgeweitet worden, heißt es in der Mitteilung. Durch eine zügige Aburteilung im beschleunigten Verfahren könnten Straftaten frühzeitig sanktioniert werden, "die Strafe folgt damit auf dem Fuß", so die drei Behörden. Dies könne auch eine abschreckende Wirkung hinsichtlich weiterer Taten haben. "Schnelle gerichtliche Entscheidungen sind auch im Interesse der Geschädigten, die nicht monatelang auf eine Verhandlung warten müssen. Aufgrund der zeitnahen Sanktionierung der Straftaten wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt", zählen Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Polizei die Vorteile aus ihrer Sicht auf.

Zahlreiche Sonderregeln im beschleunigten Verfahren

Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren ist unter anderem eine klare Beweislage. Unter anderem wurden die Deliktsgruppen Diebstähle, einfache Betrugstaten aber auch Körperverletzungsdelikte, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, Straftaten zum Nachteil von Amtsträgern, der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, aber auch Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch als geeignet für diese Art des Verfahrens erachtet. Im beschleunigten Verfahren gelten zahlreiche Sonderregeln, so entfällt die Frist vor Verfahrenseröffnung, der Beschuldigte muss nicht zwingend schriftlich geladen werden und die Staatsanwaltschaft kann mündlich Anklage erheben. So können Verdächtige bereits wenige Stunden oder Tage nach der Tat verurteilt werden. Zur weiteren Stärkung des beschleunigten Verfahrens wurden bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und beim Amtsgericht Karlsruhe jeweils eine zusätzliche Staatsanwalts-, beziehungsweise Richterstelle geschaffen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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