Modifizierte Planung
Beseitigung des Bahnübergangs Gondelsheim

Gondelsheim (kn) Im Jahr 2012 hat der Kreistag des Landkreises Karlsruhe die Beseitigung des Bahnüberganges in Gondelsheim beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik berichtete Landrat Christoph Schnaudigel, dass jetzt auch die Deutsche Bahn der innerörtlichen Lösung grundsätzlich zugestimmt und eine Finanzierungszusage ab dem Jahr 2021 für Planungsleistungen und ab dem Jahr 2023 auch für Bauleistungen abgegeben habe.

Modifizierte Planung

Vorgestellt wurde eine modifizierte Planung, die sich aus der Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn, dem Bundesverkehrsministerium, dem Land Baden- Württemberg und der Gemeinde Gondelsheim bezüglich der kreuzungs- und nicht kreuzungsbedingten Kosten ergeben hat. Das Gremium begrüßte, dass sich die Änderungen positiv auf die Kosten und die Finanzierung des Vorhabens auswirken und stimmte - auch weil der grundsätzliche Charakter eines überdeckelten Knotenpunktes erhalten bleibt - der modifizierten Planung zu.

Zuschuss von 50 Prozent

Die kreuzungsbedingten Kosten werden zwischen der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Landkreis Karlsruhe beziehungsweise der Gemeinde Gondelsheim aufgeteilt. Nach aktuellem Stand erhält der Landkreis Karlsruhe auf die zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss von 50 Prozent vom Land Baden-Württemberg.

Bauzeit von drei Jahren

Die Maßnahme ist mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 22,9 Millionen Euro und Gesamteinnahmen in Höhe von 19,1 Millionen Euro im Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Landkreises Karlsruhe enthalten. Aufgrund der finanziellen Zusagen der Deutschen Bahn wird der Beginn der Hauptbauarbeiten für das Jahr 2022 angestrebt. Geplant ist mit einer Bauzeit von drei Jahren.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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