Beteiligung an der Netze BW und Kinderferienprogramm waren Themen im Oberderdinger Gemeinderat
"Es ist eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung"
Oberderdingen (bea) Die Gemeinde Oberderdingen will die Chance nutzen und sich in einer noch zu gründenden Beteiligungsgesellschaft an der Netze BW beteiligen. Diesem Vorhaben stimmte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich zu und beschloss gleichzeitig die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe der gezeichneten Anteile, die jedoch noch zu bestimmen ist.
Das Ziel: die Energiewende voranbringen
Ziel der Netze BW sei es gemeinsam mit Städten und Gemeinden die Energiewende voranzubringen, erläuterte Bürgermeister Thomas Nowitzki. Dafür soll eine kommunale Beteiligungsgesellschaft gegründet und der Aufsichtsrat der Netze BW mit vier weiteren Mitgliedern besetzt werden. Für zwei von diesen erhält die kommunale Beteiligungsgesellschaft das Vorschlagsrecht.
Maximale Beteiligung zwischen 2,15 und 4,3 Million Euro
Voraussetzung für eine Beteiligung ist, dass die Netze BW Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen Strom- und/ oder Gasverteilnetzes ist. Bei der Verteilung der Anteile sind Einwohnerzahl und abgesetzte Energiemenge der Kommune zu berücksichtigen. Somit könnte Oberderdingen mit einer Mindestbeteiligung von 200.000 Euro oder einer Maximalbeteiligung von bis zu 4,3 Million Euro Anteile erwerben. Derzeit ist jedoch eine Maximalbeteiligung von 2,15 Million Euro vorgesehen, die für fünf Jahre festgelegt ist. Wie hoch die Beteiligung letztendlich ausfällt, ist jedoch noch offen, da weitere Anteile durch eine Nichtbeteiligung anderer Gemeinden und Städte frei und somit umgelegt werden könnten.
Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent
Der Beteiligungssumme steht eine jährlich feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent gegenüber, die sich auf den Ankaufspreis der erworbenen Anteile bezieht. Somit sei laut Verwaltung bei einer exemplarischen Investition von 2,5 Million Euro eine Auszahlung von 90.000 Euro pro Jahr, oder ein Zinsgewinn von 80.250 Euro, ohne Steuer, möglich. In fünf Jahren mache dies eine Summe von gut 400.000 Euro aus. Zusätzlich werde bei einer Kündigung, die stets nach fünf Jahren möglich sei, der Kommanditanteil ausbezahlt und könne somit den aufgenommenen Kredit wieder ablösen, erläuterte Nowitzki.
Beteiligung nicht ganz ohne Risiko
Ein weiterer Vorteil der Beteiligungsgesellschaft seien umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- und Vermögensrechte in der kommunalen Beteiligungsgesellschaft. „Es ist eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung“, sagte Nowitzki. Für den Gemeindehaushalt bleibe ein Ertrag übrig, für den bei kommunalen Ausgaben in Zeiten von Corona eine gute Verwendung gefunden werden könne. Sicherlich sei die Beteiligung nicht ganz ohne Risiko. Doch bei einer Insolvenz der Netze BW stehe in Baden-Württemberg energietechnisch ohnehin nichts mehr auf den Beinen, so der Schultes.
Beteiligung nach fünf Jahren kündbar
Im Übrigen sei die Haftung der Gemeinde auf das eingezahlte Kapital begrenzt, erläutert Kämmerer Dieter Motzer. Eine Nachschusspflicht bestehe nicht. Die Beteiligung könne jeweils nach fünf Jahren gekündigt werden, sei jedoch grundsätzlich auf unbestimmte Zeit ausgerichtet. Für den Erwerb der Anteile komme der Eigenbetrieb Wasserversorgung und Breitbandbetreuung in Frage, so Motzer. Auch habe das Landratsamt als Aufsichtsbehörde der Kommunen einer Darlehensaufnahme für die Beteiligung an der Netze BW zugestimmt.
Nachtragshaushalt wird notwendig
Da weder eine Summe für die Beteiligung an der Netze BW, noch eine entsprechende Darlehensaufnahme im laufenden Haushalt vorgesehen sei, müsse der Gemeinderat einen Nachtragshaushalt beschließen, sagte Nowitzki. Eine Zweckbindung der Zinsgewinne für ökologische, soziale und Klimaprojekte, wie von Julian Breitschwerdt (Grüne) gefordert, lehnt der Bürgermeister ab, da Gelder ohnehin für diese Projekte verwendet würden.
Aussetzung der Kindergartenbeiträge
Derzeit stehen der Glasfaserausbau der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes sowie Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen an, so Nowitzki. Dies sei besonders in Zeiten von Corona notwendig. Die Pandemie habe die Gemeinde bislang fast 41.000 Euro gekostet. Dank dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes konnte die Gemeinde unter anderem für abgesetzte Kindergarten- und sonstige Beiträge rund 158.000 Euro bezahlen. Die Aussetzung der Kindergartenbeiträge für April und Mai, sowie der Berechnung von Beiträgen nach der genutzten Betreuungszeit beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Viele Anfragen wegen Corona
Auch habe er Anfragen von Vereinen, Selbstständigen und Firmen erhalten, so Nowitzki. So werde die Gemeinde einem angefragten Autogottesdienst zustimmen. Fraglich sei, ob man einem Café einen Mutter-Kind-Treff ermöglichen könne. Bis Mitte Juni würden Grillplätze geschlossen bleiben. Hier wolle man erst auf die neue Corona-Verordnung des Landes warten, so Nowitzki. Schwimmbäder könnten voraussichtlich im Juni oder Juli geöffnet werden, allerdings müsse man sich überlegen, ob es mit den gegebenen Rahmenbedingungen sinnvoll sei den Betrieb für eine eingeschränkte Zahl von Personen zu ermöglichen und dabei eventuelle Verluste in Kauf zu nehmen, die höher ausfallen könnten, als dies ohne Betrieb der Fall sei. Auch sei es fraglich in wie weit das Kinderferienprogramm der Gemeinde stattfinden könne, so Bürgermeister Nowitzki.
Gewerbesteuerrückgang von etwa 25 Prozent
Eine aktuelle Steuerschätzung habe festgestellt, dass Landkreis, Städten und Gemeinden Steuereinnahmen von 3,6 Milliarden Euro fehlen würden, erklärte der Bürgermeister weiter. Landesweit gehe man von einem Gewerbesteuerrückgang von 25 Prozent aus. Das treffe auch auf die Gemeinde Oberderdingen zu.
Überlaufbecken entsprechen nicht mehr aktuellem Stand
Dennoch müsse man weiterhin notwendige Investitionen tätigen, sagte Nowitzki. So müssten die sechs Regenüberlaufbecken in der Mischkanalisation der Gemeinden Oberderdingen und Flehingen eine Messeinrichtung erhalten. Dies sei notwendig, damit eine Verstopfung rechtzeitig erkannt und behoben werden könne, bevor Schmutzwasser über den Vorfluter in den Bach gelange. Außerdem müsse man die Daten einmal im Jahr an die Überwachungsbehörde im Landratsamt übermitteln. Zudem müssten die wasserrechtlichen Erlaubnisse verlängert oder neu beantragt werden.
Genehmigung der Planungen für Förderantrag wichtig
Weitere Investitionen stünden ebenfalls für den Umbau von drei Hochwasserrückhaltebecken (RHB), sowie einem Neubau aus. Die Erhöhung der drei bestehenden Becken schlägt laut Gemeinderatsvorlage mit 140.000 Euro zu Buche, während der Neubau des RHB „Breitwiesen“ mit insgesamt 750.000 Euro eingeplant werden musste. Doch vor Ausschreibung und Bau müsse die Genehmigung bis zum Sommer vorliegen, damit der notwendige Förderantrag bis Oktober gestellt werden könne. Sonst verschiebe sich der Bau um weitere Jahre, so Nowitzki.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
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