Gericht wies Beschwerden zurück
Sperrstunde in Stuttgart bleibt

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mehrere Beschwerden gegen die Sperrstunde in der Landeshauptstadt zurückgewiesen. Die Eilanträge von mindestens vier Gastronomen gegen die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr seien abgewiesen worden, sagte ein Sprecher der Gerichts am Freitag. Die Begründung: Die Maßnahme sei für das Ziel der Kontaktreduzierung in der Corona-Pandemie erforderlich.

Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt

Nach Angaben der Stadt Stuttgart haben mehrere Gastronomen gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart teilte zu der Entscheidung mit, sämtliche Gaststätten müssten somit ab 23 Uhr schließen. Lediglich Speisen und alkoholfreie Getränke zur Abholung dürften ab diesem Zeitpunkt noch verkauft werden. «Diese Regelung gilt vorerst - unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen - bis zum Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes», teilte der Sprecher mit.

Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr kein Alkoholkonsum in Öffentlichkeit

Nach den voraussichtlich ab Montag geltenden neuen Corona-Maßnahmen müsste dann unter anderem auch die Gastronomie für mehrere Wochen komplett schließen, so der Sprecher der Stadt. Zusätzlich zur Sperrstunde dürfen Gaststätten nach Angaben der Stadt zudem im gesamten Stadtgebiet keinen Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Dies gelte unabhängig von der Uhrzeit und der Örtlichkeit. Ebenso dürfe in bestimmten Bereichen donnerstags, freitags und samstags von 21 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages in Supermärkten oder Kiosken kein Alkohol verkauft werden. Ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages darf in diesen Bereichen donnerstags, freitags und samstags auch kein Alkohol auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen konsumiert werden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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