Liebe ausdrücken und Trost finden
Oberderdingen richtet Grabfeld für Sternenkinder ein

Die Gemeinde Oberderdingen plant auf dem Friedhof vor der Urnenwand ein Grabfeld für Sternenkinder. | Foto: Barbara Lohner
  • Die Gemeinde Oberderdingen plant auf dem Friedhof vor der Urnenwand ein Grabfeld für Sternenkinder.
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Oberderdingen (kn) Die Gemeinde richtet ein Grabfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof Oberderdingen ein. Diesen Antrag hat die CDU-Fraktion an die Verwaltung gestellt, dem der Gemeinderat  einstimmig zustimmte. Dabei stellt die Gemeinde das Grabfeld kostenfrei zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung für Abholungs- und Bestattungskosten werden geprüft.

Liebe ausdrücken und Trost finden

Die Trauer um Sternenkinder ist für Eltern sehr belastend. Obwohl sehr viele Familien betroffen sind, geht dieses Thema in der Öffentlichkeit oft unter. In Oberderdingen und der Nachbarschaft gibt es auf keinem Friedhof für Eltern die Möglichkeit, ihre Sternenkinder zu bestatten. Im Landkreis Karlsruhe ist dies aktuell ausschließlich in Bruchsal möglich.
Um einen Platz zu schaffen, an dem sich die Eltern von ihrem Sternenkind verabschieden, ihre Liebe ausdrücken und Trost finden können, plant die Gemeinde auf dem Friedhof Oberderdingen vor der Urnenwand ein Grabfeld für Sternenkinder einzurichten. In diesem Bereich befinden sich bereits zwei Kindergräber. Ausreichend Platz für ein Sternenkindergrabfeld ist vorhanden. Auf Anfrage der Gemeinde haben auch beide Kirchengemeinden in Oberderdingen ihre Bereitschaft bestätigt, ein- bis zweimal pro Jahr jeweils einen Gedenkgottesdienst für Sternenkinder auf dem Friedhof zu gestalten.

Sternenkinder

Der Begriff Sternenkind bezeichnet Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und während oder kurz vor der Geburt versterben. Seit Mai 2013 können Eltern von Sternenkindern die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell einen Namen und eine Existenz geben. Zuvor war eine Beurkundung bei Kindern, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich.
In Baden-Württemberg sind tot geborene Kinder ab einem Gewicht von 500 Gramm nach Bestattungsgesetz bestattungspflichtig. Dies bedeutet, dass die Eltern bei einem bestattungspflichtigen Kind die Bestattung beauftragen und bezahlen müssen. Bundesweit gilt, dass jedes lebend geborene Kind gewichtsunabhängig bestattet werden muss. Es besteht keine Bestattungspflicht der Eltern bei tot geborenen Kindern unter 500 Gramm Geburtsgewicht.
Wenn ein Kind nicht bestattungspflichtig ist, kann in fast allen Bundesländern eine individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte durchgeführt werden. Allerdings ist das Bestattungsrecht der Eltern stark davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft das tote Kind geboren wurde und ob es natürlich im Leib verstorben ist oder durch einen Schwangerschaftsabbruch geboren wurde.
Die Initiative Regenbogen – Glücklose Schwangerschaft unterstützt seit Jahren die Einrichtung von neuen Grabfeldern für Sternenkinder. Anträge zur finanziellen Unterstützung können gestellt werden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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