Leichte Verletzungen am Kopf
Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer in Ersingen gestürzt

Im Kämpfelbacher Ortsteil Ersingen ist am Samstag, 10. August, ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer gestürzt und hat sich dabei leicht am Kopf verletzt. | Foto: Thaut Images - stock.adobe.com
  • Im Kämpfelbacher Ortsteil Ersingen ist am Samstag, 10. August, ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer gestürzt und hat sich dabei leicht am Kopf verletzt.
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Kämpfelbach-Ersingen (red) Im Kämpfelbacher Ortsteil Ersingen ist am Samstag, 10. August, ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer gestürzt und hat sich dabei leicht am Kopf verletzt. Das teilt die Polizei mit.

Mit knapp zwei Promille unterwegs

Demnach wollte der 59-Jährige gegen 18.35 Uhr mit dem E-Scooter vom Parkplatz eines Discounters auf die Raiffeisenstraße fahren. Seine Trunkenheit könnte die Ursache dafür gewesen sein, dass er beim Einfahren alleinbeteiligt stürzte und sich im Kopfbereich leicht verletzte. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von knapp über zwei Promille.

E-Scooter nicht versichert

Dem Mann wurde in der Folge durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, er wurde vorsorglich durch den Rettungsdienst in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert war. Der 59-Jährige hat sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten.

Polizei weist hin: Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer

Das Polizeipräsidium Pforzheim weist darauf hin, dass auch für E-Scooter, für die kein Führerschein benötigt wird, dieselben Verkehrsregeln wie für Autofahrer gelten. So müssen Fahrer von E-Scootern, wie andere Fahrzeugführer auch, die Verkehrsregeln einhalten. Ebenso gelten dieselben Promillewerte wie bei Autofahrern. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können Sanktionen drohen. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden, gilt die 0,0 Promillegrenze.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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