Ab sofort wieder regulärer Betrieb
Entsorgung des Sperrmülls aus Unwetterschäden ist abgeschlossen

In Bruchsal und Gondelsheim sind durch den Starkregen große Mengen an Sperrmüll entstanden, die mit Sonderaktionen entsorgt wurden (Symbolbild). | Foto: Animaflora PicsStock – stock.adobe.com
  • In Bruchsal und Gondelsheim sind durch den Starkregen große Mengen an Sperrmüll entstanden, die mit Sonderaktionen entsorgt wurden (Symbolbild).
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Region (red) In der Stadt Bruchsal mitsamt ihren betroffenen Stadtteilen wie auch in der Gemeinde Gondelsheim sind durch den Starkregen und den folgenden Überschwemmungschäden große Mengen an Sperrmüll entstanden, die mit Sonderaktionen entsorgt wurden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe teilt mit, dass ab sofort Sperrmüll wieder im regulären Betrieb zu den bekanntgegebenen Abfuhrtagen abgefahren wird. Um von Hochwasser betroffenen Haushalten dennoch die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Sperrmüll zu entsorgen, werden die Stellen, an denen dieser anfällt, vorrangig behandelt und bei Bedarf zusätzliche Abfuhrtermine angeboten.

Mehr als fünf Kubikmeter Sperrmüll kostet extra

Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Getrennthaltungsgebot von Restsperrmüll, Altholz und Elektroaltgeräte/Metall sowie das satzungsmäßige maximale Volumen von fünf Kubikmetern je Abfuhrtermin zu beachten. Zusätzliches Volumen kann gebührenpflichtig hinzugebucht werden. Altpapier, Altreifen, Restmüll und Schadstoffe zählen nicht zum Sperrmüll und müssen getrennt entsorgt werden.

Deponien nehmen brennbare Abfälle entgegen

Bei dringendem Bedarf besteht die Möglichkeit, brennbare Abfälle wie Restmüll oder Sperrmüll bei den Annahmestellen des Landkreises auf der Kreismülldeponie in Bruchsal oder der Deponie Damenknie in Bretten-Sprantal zu den Öffnungszeiten gegen Gebühr anzuliefern. Die Öffnungszeiten sind in der Abfall App KA, dem aktuellen Abfuhrkalender oder online auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs unter awb-landkreis-karlsruhe.de zu finden.

Sperrmüll muss angemeldet werden

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Sperrabfall, der mehr als 24 Stunden vor dem individuell bekanntgegebenen Termin oder ohne vereinbarten Termin bereitgestellt wird, als illegale Müllablagerung gewertet wird und entsprechend geahndet werden kann. Weitere Fragen beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Servicehotline 0800 2 9820 20.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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