Kreis-Inzidenz fünfmal hintereinander unter 100
Notbremse im Enzkreis wird gelockert
Enzkreis (kn) Nachdem das Landesgesundheitsamt an fünf Tagen in Folge für den Enzkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner vermeldet hat, hebt der Kreis die erst am Karfreitag erlassene Allgemeinverfügung zur sogenannten „Notbremse“ wieder auf. „Diesen Automatismus gibt uns die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg klar vor“, erklärt Landrat Bastian Rosenau die Amtshandlung. „Unsere Verfügung hat in beiden Fällen lediglich einen feststellenden Charakter. Als Landkreis haben wir hier keinen Spielraum.“ Dennoch sei die Feststellung, dass der Inzidenzwert im Enzkreis aktuell nicht weiter ansteige, sondern sogar leicht gesunken sei, natürlich erfreulich, kommentiert Rosenau die Entwicklung.
Viele Öffnungen wieder erlaubt
Ab Freitag, 9. April, darf daher bis auf Weiteres - in Abhängigkeit von der Entwicklung der Inzidenz - der Einzelhandel im Enzkreis wieder zum „Click&Meet“ (also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung) zurückkehren. Auch Museen und Galerien sowie Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios dürfen wieder öffnen. Erlaubt ist ebenfalls wieder die Öffnung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport und Musikschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen wieder Präsenzunterricht anbieten.
"AHA-Regeln beachten"
„Damit wir diese Lockerungen in Kürze nicht wieder zurücknehmen müssen, sollten wir uns jedoch alle nach wie vor strikt an die AHA-Regeln halten“, appelliert der Kreischef: Das heiße Masken tragen, wo immer es enger zugehe, und die Kontakte auf das absolut Notwendige reduzieren. Erlaubt sind aktuell maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten, Kinder bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. „Nutzen Sie zudem die inzwischen in vielen Gemeinden und der Stadt Pforzheim vorhandenen Testmöglichkeiten“, rät der Landrat. „Damit können symptomfreie Menschen gefunden und Infektionsketten rasch unterbrochen werden. Dies wird uns helfen, einen Weg aus der Pandemie zu finden“, ist Rosenau überzeugt.
Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf dessen Homepage unter www.enzkreis.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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