Hass und Hetze nicht hilflos ausgeliefert
So kann man sich gegen Hate Speech im Internet erfolgreich wehren

- Junge Menschen sehen sich oft als Ziel.
- Foto: djd/Itzehoer Versicherungen/Antonioguillem/Adobe Stock
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Region (djd). Hate Speech (Hassrede) hat sich längst zu einem zentralen Problem in der digitalen Kommunikation entwickelt. Studien zeigen, dass 78 Prozent der Befragten bereits Hasskommentaren im Netz begegnet sind. Besonders stark betroffen sind Nutzer unter 25 Jahren. Sie sehen sich oft als Ziel solcher Angriffe. Doch niemand ist dem hilflos ausgeliefert.
Versicherung übernimmt Kosten
In der EU regelt das „Gesetz über digitale Dienste“ die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen. Das Ziel ist es, auch digital die Grundrechte zu schützen. Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice, weist auf einige Möglichkeiten hin, sich zu wehren: „Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten für die Löschung der Kommentare. Sie kann den Kontakt zu Kanzleien und Online-Reputation-Managern vermitteln, die sich mit dem Tatbestand Hate Speech auskennen.“
Grundsätzlich könne die Versicherung auf zivilrechtlicher Ebene eine große Hilfe sein: „Sie kann beim Ziel des Löschens oder der Abänderung des strittigen Kommentars unterstützen, sofern dieser einen strafrechtlichen Inhalt aufweist oder Persönlichkeitsrechte verletzt.“ Per Anwalt könne man dem Täter ein Schreiben mit der Aufforderung zukommen lassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß Paragraf 1004 BGB abzugeben: „Die Versicherung kann zudem helfen, einen Schadenersatz bei äußerst schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu erstreiten.“
Tipps für Betroffene
- Screenshots machen, die die Beleidigungen oder Drohungen speichern. Dokumentieren, auf welcher Plattform man angegangen wurde und wie viele User die Kommentare gelesen haben.
- Rechtsschutzversicherung informieren und Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten: Die Justiz kann die Herausgabe der Daten erzwingen, um Täter zu identifizieren.
- Ist der Täter bekannt, Schadenersatz verlangen.
- Über die Versicherung die Löschung der Kommentare veranlassen.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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