Außerdem Schnelltests bei Auftreten eines Covid-19-Erkrankungsfalles
Freiwillige Tests für Personal an Schulen und Kitas werden ausgeweitet
Region (kn) Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein freiwilliges Testangebot mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 können sich Lehrer*innen, Erzieher*innen und alle weiteren an Schulen und Kitas tätigen Personen auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR- oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.
Schnelltests bei Auftreten eines Covid-19-Erkrankungsfalles
Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines Covid-19-Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen für ein möglichst zeitnahes Ergebnis Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten.
Handlungsleitfaden
Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Handlungsleitfaden des Ministeriums für Soziales und Integration zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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