Coronavirus in Baden-Württemberg
Polizei darf in Einzelfällen auf Corona-Daten zugreifen
Stuttgart (dpa/lsw) Die Polizei darf von Dienstag an bei konkreten Anlässen auf Daten von Gesundheitsämtern über mit dem Coronavirus infizierte Personen zugreifen. An diesem Tag tritt die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden und Polizei in Kraft, wie das Innenministerium am Montag mitteilte. "Großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Coronavirus" Die Verordnung sei ein großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem...