Bei stabiler Inzidenz unter 35
Lockerung für Außengastronomie erwartet
Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg plant angesichts der zuletzt gesunkenen Corona-Zahlen Lockerungen für den Besuch von Biergärten und anderen Außenbereichen der Gastronomie. Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr, soll voraussichtlich in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche die Testpflicht für Besucher der Außengastronomie entfallen. Das soll in der neuen Corona-Verordnung verankert werden. Derzeit liegt etwa ein Viertel der Stadt- und Landkreise unter diesem Grenzwert.
Bisher Schnelltest Voraussetzung für Gastro-Besuch
Der Besuch im Café oder Restaurant ist derzeit in fast allen Kreisen im Land unter Auflagen wieder möglich. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100, darf die Gastronomie sowohl außen als auch im Innenbereich wieder öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist bisher überall ein tagesaktueller Corona-Schnelltest.
Neue Corona-Verordnung tritt am Montag in Kraft
Die neue Corona-Verordnung soll an diesem Donnerstag verkündet werden und am Montag in Kraft treten. Die Details werden noch zwischen den Ministerien abgestimmt. Wie ein Sprecher des Sozialministeriums zuvor bereits angekündigt hatte, sieht die neue Verordnung etwa Lockerungen für den Zugang zu Freibädern vor. Bei den derzeit geltenden Lockerungsschritten ist die letzte Stufe eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50. Zuletzt lag jedoch rund die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg unterhalb dieser Schwelle.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.