Seniorenzentrum Jöhlingen durch Anwohnerklage vorläufig gestoppt
Gemeinde reicht Verkehrs- und Lärmgutachten nach
WALZBACHTAL-JÖHLINGEN (ch) Eigentlich sollte mit dem Bau des neuen Seniorenzentrums am Jöhlinger Kirchberg in diesem Sommer begonnen werden. Doch es kam anders.
VGH setzt Bebauungsplan außer Vollzug
Die Bauplanung ist fertig, seit Frühjahr laufen die Erschließungsarbeiten. „Wir gehen davon aus, dass die Firma Harsch noch vor den Sommerferien mit der Verlegung der Versorgungsleitungen fertig ist“, sagt der noch amtierende Bürgermeister Karl-Heinz Burgey. Er erinnert daran, dass für den Bau der Zufahrtstraße bereits die Hecke am Friedhof gestutzt und für heimatlos gewordene Eidechsen ein Ersatzhabitat geschaffen wurde. Mitten in die Vorbereitungen für den Zufahrtstraßenbau platzte Ende März eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim: Der Bebauungsplan „Kirchberg“ sei vorbehaltlich einer späteren Entscheidung außer Vollzug gesetzt.
Verkehrs- und Lärmgutachten fehlte
Was war geschehen? „Anwohner haben eine Normenkontrollklage eingereicht“, erzählt der Bürgermeister. Der Vorwurf: Ihre berechtigten Belange hinsichtlich zusätzlicher Verkehrs- und Lärmbelastungen durch das geplante Pflegeheim seien nicht ordnungsgemäß abgewogen worden. Das Gericht gab den Anwohnern recht und beanstandete das Fehlen einer detaillierten Untersuchung möglicher Zusatzbelastungen durch Verkehr und Lärm. Unter dem Eindruck des höchstrichterlichen Stop-Signals aus Mannheim stellte auch die Baurechtsbehörde des Landratsamts ihre Entscheidung über die im März vom Bauträger Orpea beantragte Baugenehmigung zurück.
Gutachter sehen nur unerhebliche Belastungen
Die Gemeinde musste handeln. „Wir haben ein Büro für Verkehrsplanung mit einer verkehrstechnischen und mit einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt“, berichtet Burgey. Beide Gutachten liegen seit zwei Wochen vor. Ihre Kernaussage lautet nach Angaben des Bürgermeisters: „Das aufgrund des Seniorenzentrums zu erwartende Verkehrs- und Lärmaufkommen ist unerheblich.“ Das Büro habe lediglich einige zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsregelung empfohlen. „Diese und einige weitere Verbesserungen, die nicht Teil der Klage waren, haben wir inzwischen in den Bebauungsplan eingearbeitet“, so Burgey.
Gemeinderat erneut gefordert
Damit sind freilich die Voraussetzungen für die von der Gemeinde angestrebte Aufhebung der VGH-Entscheidung noch nicht ganz erfüllt. Der Gemeinderat muss nun unter anderem erst die ergänzte Entwurfsplanung erneut billigen und eine neue Offenlage beschließen. Das soll nach Aussage des scheidenden Bürgermeisters in der kommenden Sitzung am 24. Juli geschehen. Es ist die erste Amtshandlung des neuen Gemeinderates und die letzte Sitzung vor den Sommerferien. Auf das neu gewählte Gremium kommt dann noch die Aufgabe zu, die Belange aller Beteiligten wiederum abzuwägen und einen erneuten Satzungsbeschluss des Bebauungsplans herbeizuführen.
Die Vorberichte lesen Sie auf unserer Themenseite Seniorenzentrum Jöhlingen
Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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