149 Fälle in Baden-Württemberg seit 2018 gemeldet
Meldepflicht für Diskriminierung an Schulen

Seit 2018 gibt es in Baden-Württemberg eine Meldepflicht für antisemitische sowie andere religiös oder ethnisch begründete diskriminierende Vorkommnisse an öffentlichen Schulen - bisher wurden 149 Fälle gemeldet. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Seit 2018 gibt es in Baden-Württemberg eine Meldepflicht für antisemitische sowie andere religiös oder ethnisch begründete diskriminierende Vorkommnisse an öffentlichen Schulen - bisher wurden 149 Fälle gemeldet.
  • Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • hochgeladen von Havva Keskin

Stuttgart (dpa/lsw) Seit 2018 gibt es in Baden-Württemberg eine Meldepflicht für antisemitische sowie andere religiös oder ethnisch begründete diskriminierende Vorkommnisse an öffentlichen Schulen - bisher wurden 149 Fälle gemeldet. Davon hatten 119 einen rechtsextremistischen Hintergrund, wie aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage von zwei AfD-Abgeordneten hervorgeht.

Kultusministerium informiert über Meldungen und Maßnahmen

Fünf Vorfälle hatten einen islamistischen Hintergrund. Drei Vorfälle sind aus dem Jahr 2020 und wurden von beruflichen Schulen sowie von einem allgemeinbildenden Gymnasium gemeldet. Ein Vorfall aus dem Jahr 2022 wurde von einem Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gemeldet; aus dem Jahr 2023 liegt ein Vorfall von einem allgemeinbildenden Gymnasium vor.

Von Versuchen islamistisch ausgerichteter Akteure, an den Schulen des Landes Einfluss auf die politische Willensbildung der Schülerschaft oder des Kollegiums zu nehmen, sei nicht bekannt, teilte das Kultusministerium mit. Meldepflicht besteht, sofern die Vorfälle mindestens mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet wurden oder zum Zeitpunkt der Meldung noch geahndet werden sollten. Grundsätzlich sind auch islamistische Vorfälle erfasst, da diese regelmäßig mit der Diskriminierung Andersgläubiger einhergehen.

Keine spezifischen Adressaten in vier Fällen

Die fünf Vorgänge mit islamistischem Hintergrund hatten in vier Fällen keinen spezifischen Adressaten. Ein Vorgang hatte die Religionszugehörigkeit zum Gegenstand. Im Rahmen der Verpflichtung, antisemitische und anderweitig religiös oder ethnisch begründete Vorfälle von Diskriminierung durch Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen zu melden, gab es keine Erhebung personenbezogener Daten. In Baden-Württemberg gibt es rund 4500 öffentliche Schulen.

Die Erfassung politisch motivierter Kriminalität erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes. Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.