Die FWV-Fraktion beantragte die Behandlung der Sperrfristverkürzung im Gemeinderat Bretten
Verkürzung der Sperrzeiten sei "abgründig"

Bretten (bea) Der Antrag der Brettener FWV-Fraktion zur Verkürzung der Sperrzeiten in der Melanchthonstadt sorgte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 27. Juli, für zwei herzhaft lachende Amtsleiter und einen, der verständnislos mit dem Kopf schüttelte. Das war die Quintessenz der Diskussion über die Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie von 23 auf 24 Uhr (wir berichteten). Dabei ging es laut Amtsleiter Simon Bolg nur darum, ob das Thema Sperrzeitverkürzung in der kommenden Gemeinderatssitzung vom 28. September behandelt werden sollte oder nicht. Doch entgegen der Empfehlung der Verwaltung, stimmten die Stadträte dem Antrag mit zehn Stimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich zu. Das Kuriose daran: Bolg hatte den Räten zuvor mit deutlichen Worten erklärt, dass der Inhalt des Antrags rechtlich überhaupt nicht haltbar sei.

Bürgern mehr Freiheiten geben

Dennoch hatte die FWV-Fraktion den Antrag nicht zurücknehmen wollen. Die Sperrzeitverkürzung sollte lediglich freitags und samstags gelten und bis zum 30. September befristet sein, erklärte Stadträtin Sibille Elskamp (FWV). Sinn des Antrags sei es gewesen, den Bürgern nach "der langen Lockdownphase" etwas mehr Freiheiten zurückzugeben. Außerdem könne die Gastronomie nach den Umsatzverlusten durch Corona von verkürzten Sperrzeiten profitieren. Doch auch Oberbürgermeister Martin Wolff hatte in seinen einleitenden Worten darauf verwiesen, dass es nicht zulässig sei, die Sperrzeiten weiter zu verkürzen und auf die Gemeinderatsvorlage verwiesen.

Ordnungsamt kann nun Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängen

Darin hatte die Verwaltung dargelegt, dass die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immisionsschutzgesetz eine Nachtzeit von 22 Uhr bis sechs Uhr vorsehe. Dabei könne die Nachtzeit um bis zu einer Stunde auf 23 Uhr hinausgeschoben oder auf 21 Uhr vorverlegt werden, soweit dies erforderlich sei. Von dieser Regelung habe die Stadt Bretten bereits Gebrauch gemacht und die Sperrzeit der Außengastronomie auf 23 Uhr festgesetzt, erläuterte auch Bolg. Die neue Rechtsverordnung, die der Gemeinderat vor rund vier Monaten beschlossen habe, sehe eben diese Sperrzeit vor, gebe dem Ordnungsamt jedoch die Möglichkeit, bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu verhängen.

Regelmäßige Lärmbelästigung auf dem Marktplatz

Die genannte Regelung werde für Feste wie das Peter-und-Paul-Fest oder den Weinmarkt separat festgesetzt, erläuterte Bolg auf Anfrage von Grünen-Sprecher Otto Mansdörfer. Letzterer verwies auch darauf, dass man über eine regelmäßige Lärmbelästigung auf dem Marktplatz spreche. Man wisse, dass die Dienstleistung "in den seltensten Fällen tatsächlich um 23 Uhr endet", sagte Martin Knecht (CDU). Daher lehne die CDU den Antrag ab, auch aus Rücksicht gegenüber den Bewohnern. Auch Ingo Jäger hat bereits auf dem Marktplatz gewohnt und kann laut eigener Aussage bestätigen, dass es sehr laut sei, wenn 400 Menschen auf dem Marktplatz sitzen und sich "lediglich" unterhalten würden. Auch Tom Rebel (FWV), der am Marktplatz wohnt, bestätigte den dortigen hohen Lärmpegel und die Tatsache, dass nach der Sperrzeit nicht immer Ruhe herrsche. Andererseits würden andere Städte ihre Sperrzeiten auch weiter verkürzen, so Rebel. In Heidelberg und Stuttgart gelte eine Sperrzeit von 23 Uhr, antwortete Bolg.

Verkürzung der Sperrzeiten sei "abgründig"

Auch gebe es Beschwerden über Lärmbelästigungen in der Pforzheimer Straße, sagte Wolff. Daher müsse man die Polizei dort öfter hinschicken. Lärm zu später Stunde sei für Menschen, die im Arbeitsleben stünden oder Kinder hätten, nicht hinnehmbar. Vielmehr gelte es gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie sei "abgründig", sagte Hermann Fülberth (Aufbruch Bretten). Man schaffe es noch nicht einmal, dass um 23 Uhr Ruhe herrsche. Da müsse man eine klare Grenze ziehen. Daher plädiere er dafür, dass das Ordnungsamt mehr Personal bekomme und danach endlich einmal durchgreifen und die geltende Sperrzeit umsetzen würde.

Imaginäre Veranstaltungsreihe "Sommer im Park" vorgeschlagen

Für einen Testlauf mit einer Sperrzeit um 24 Uhr und dementsprechende Kontrollen sprach sich Ute Kratzmeier (Grüne) aus. Warum man denn nicht eine imaginäre Veranstaltungsreihe "Sommer in der Stadt" annähme und somit die Sperrzeit auf 24 Uhr verlängern würde, wollte Bernd Neuschl (CDU) wissen. Zwar könne das Ordnungsamt Ausnahmen für Feste nach der Gewerbeordnung machen, jedoch nicht für acht aufeinanderfolgende Wochenenden, antwortete Bolg. Mit den Sperrzeiten habe man eine gewisse Kulanz walten lassen, fügte Wolff hinzu. Doch das hätten einige Wirte ausgenutzt. "Deswegen ist das Vertrauen, dass das klappt, nicht da." Diese Aussage veranlasste Fülberth zu dem Vorschlag, mit der Sperrzeit in einem Testlauf wieder auf 22 Uhr zurückzugehen und nur auf 23 Uhr zu erhöhen, wenn sich die Gastwirte auch tatsächlich an die neue Sperrzeit halten würden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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